Köln | Am 5. Juli tagt der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln. Auf der Tagesordnung steht die Erweiterung des Rheinenergie-Sportparks in Köln-Sülz durch den 1. FC Köln. Die Gegner der Erweiterung üben massive Kritik an einer Vorlage der Bezirksregierung Köln und sprechen von einer Zerstörung des Äußeren Grüngürtel.

Die Umweltorganisationen und Ausbaugegner rufen die Mitglieder des Regionalrates dazu auf gegen die Vorlage für das Zielabweichungsverfahren zur 209. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Köln Erweiterung Rheinenergie-Sportpark in Köln-Sülz der Bezirksregierung zu stimmen. Die Kritik an der Erweiterung kommt aber nicht nur von Umweltorganisationen sondern auch vom Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) und des Dezernat V Soziales, Integration und Umwelt der Stadt Köln.

Helmut Röscheisen vom BUND-Kreisvorstand argumentiert:„Während in einigen Städten Deutschlands bereits der Klimanotstand ausgerufen wird, soll in Köln ein für den Klimaschutz der Stadt wichtiger Teil der Kaltluftschneise im Äußeren Grüngürtel durch den vorgesehenen Bau des Leistungszentrums mit Funktionsgebäuden und drei Kunstrasenplätzen auf der Gleueler Waldwiese ohne Not zerstört werden. Durch die Versiegelung von etwa 40.000 m2 werden klimaaktive Flächen verringert und die durch den zusammenhängenden Grünzug gebildete Frischluftschneise unterbrochen. Es kommt zu einer Aufheizung bereits hoch belasteter Stadtteile Lindenthal, Sülz und Klettenberg und einer Beeinträchtigung des gesamten Stadtklimas. Wer wie die Bezirksregierung in der Sitzungsvorlage angesichts der drohenden Klimakatastrophe davon spricht, dass es kleinräumig bei jeder städtischen Entwicklung zu weiteren Einschränkungen der Klimaausgleichsfunktionen kommt, handelt unverantwortlich und das muss Konsequenzen haben“.

Aktuell gilt für den Äußeren Grüngürtel ein Landschaftsplan bei dem die Landschaft besonders zu schützen ist. So ist es dort zum Beispiel verboten bauliche Anlagen zu errichten. Das LANUV verlangt daher in seiner Stellungnahme nach § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes für das Vorhaben einen Antrag auf Befreiung von den gesetzlichen Vorschriften. Diesem kann aber nur stattgegeben werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ist. Bei einem profitorientierten Verein wie dem FC Köln sei dies aber nicht der Fall, so die Kritiker.

Die Kritiker schreiben: „Die Bezirksregierung lässt die Forderung des LANUV aber einfach abprallen und verweist darauf, dass die Vorgaben des Landschaftsplans mit Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft gesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Grünflächenamt der Stadt Köln als Träger der Landschaftsplanung der Änderung des FNP nicht widersprochen hat. Warum ein solcher aus fachlichen Gründen zwingenderWiderspruch unterblieb, so auch die Position des Naturschutzbeirats, ist ein Skandal und muss dringend untersucht werden.“

Die Umweltverbände verlangen noch vor der Entscheidung des Regionalrats die Offenlegung des beim Zielabweichungsverfahren zugrunde gelegten Klimaschutz- sowie des Rechtsgutachtens, das den Vorschlag zu diesem Verfahren enthält. Offensichtlich ist der baurechtlich genehmigte Bestand wie das Geißbockheim planungsrechtlich nicht abgesichert, sagen die Kritiker.

Autor: Von Redaktion