Das Ministerium erklärt, dass die meisten Stipendien an Aufenthalte in bestimmten Orten gebunden seien und so von Künstlern mit Kindern nicht wahrgenommen werden könnten. Doch solche Förderungen seien wichtig für die künstlerische Weiterentwicklung. Daher führe das Land diese bundesweit einmalige Maßnahme weiter fort. Wie in den Jahren zuvor werden die Stipendiatinnen von einer Fachjury ausgewählt. Beweben können sich alle bildenden Künstlerinnen mit mindestens einem Kind unter 14 Jahren bis zum 19. Juni 2012.


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