Köln | Die Kölner Polizei bestätigte heute, dass der 55-jährige Fahrer, der den Zusammenstoß zweier Stadtbahnen an der Haltestelle Eifelstraße verursachte, seine Bahn unter Alkoholeinfluss lenkte. Alle Verletzten haben nach Angaben der Polizei die Klinik verlassen, allerdings sagt die KVB, dass der Unfallfahrer in eine Klinik eingeliefert wurde. KVB-Chef Fenske bedauerte heute den Unfall und sagte: „Es ist gestern Abend etwas passiert, was nicht passieren darf“. Klar wurde heute, dass weder KVB, noch die Kölner Polizei, Stadtbahnfahrer, obwohl diese sich mit ihren tonnenschweren Bahnen im öffentlichen Verkehrsraum bewegen, bislang noch nie auf Alkohol oder Drogen unangemeldet kontrollierten.

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Die gute Nachricht ist, dass alle Unfallopfer die Kliniken wieder verlassen konnten. Der Unfallhergang dürfte nach dem schnell feststehenden Alko-Test mittlerweile auch feststehen. Der Unfallfahrer stand unter Alkoholeinfluss und fuhr auf die an der Haltestelle Eifelwall stehende KVB-Stadtbahn auf. Denn in diesem Bereich der KVB gilt die sogenannte BOStrab, also die Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen. Nach dieser wird im Bereich der Haltestelle Eifelstraße auf Sicht gefahren. Das heißt der Fahrer entscheidet ohne elektronische Hilfsmittel, wann er die Bahn rollen lässt und wann er stoppt. Allerdings muss er im Fahrtbetrieb dauerhaft eine Taste oder einen Fußschalter betätigen, um zu signalisieren, dass er noch die Kontrolle über die Bahn hat, da diese sonst stoppt.

Die Dienstvorschrift ist eindeutig – Kontrolle wäre besser

Die BOStrab ist eindeutig, was den Konsum von Alkohol von Fahrbediensteten angeht. §13 der BOStrab sagt aus: „Betriebsbediensteten ist untersagt, während des Dienstes und der Dienstbereitschaft alkoholische Getränke oder andere die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigende Mittel zu sich zu nehmen oder den Dienst anzutreten, wenn sie unter der Wirkung solcher Getränke oder Mittel stehen.“ Aktiv kontrolliert haben dies die Kölner Verkehrsbetriebe nicht. Das steht fest. Ein klares Versäumnis der KVB. Im übrigen muss jeder Traktorfahrer im Rosenmontagszug, bevor er auf die Strecke geht, einen Atemalkoholtest bestehen und Null Promille nachweisen. Alle zweieinhalb Jahre gehen die KVB-Bediensteten zum Betriebsarzt, zu einem festen Termin und für Fahrbedienstete gibt es die Möglichkeit eine Betriebspsychologin aufzusuchen, sagt die KVB. Der Unfallfahrer sei bisher unauffällig gewesen, sagt KVB-Chef Fenske.

Dazu kommt, dass viele Fahrer die Bahnen auf der Strecke übernehmen und nur einen anderen Fahrer bei einem fliegenden Wechsel sehen, also gar nicht auf die Betriebshöfe kommen oder in die KVB-Zentrale. Dazu so Fenske, gebe es Betreuer für die Fahrer, die auf der Strecke unterwegs sind. Der betroffene Unfallfahrer habe drei Stunden vor dem Unfall, der sich zum Ende seiner Schicht ereignete, am Neumarkt Pause gemacht, sagte die KVB. Der Mann fuhr auf der Mittelschicht, die gegen 13 Uhr beginnt und gegen 20 Uhr endet, allerdings mit leichten Zeitverzögerungen, je nachdem wo die Fahrer ihre Bahn übernehmen. Nach Polizeiangaben sollen bei dem KVB-Unfallfahrer über zwei Promille festgestellt worden sein. Keinem der KVB Mitarbeiter ist aufgefallen, dass der Mann deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Weder dem Kollegen, der ihm die Bahn übergab, noch dem KVB Personal am Neumarkt. In der Bahn habe man keinen Hinweis auf Alkoholgenuss des Fahrers gefunden, sagt die KVB. Die Mitarbeiter der KVB hatten während der gesamten Rettungsarbeiten Zugang zu den Zügen.

Offen – Was ist vor dem Unfall geschehen

Was geschah vor dem Unfall? Hat der Fahrer bereits an Bahnsteigen nicht richtig gehalten, wie in sozialen Netzwerken beschrieben? Hatte die Leitstelle einen Hinweis? Fragen, die die KVB nicht beantworten kann oder will.

Polizei und KVB verharmlosen das Problem und lenken von ihrem Versagen ab

Am 2. März 2016 veröffentlichte die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. gemeinsam mit der Ärztekammer Nordrhein eine Mitteilung, die den Titel trägt: „Jeder siebte Erwachsene trinkt zu viel Alkohol – ärztliche Beratung frühzeitig in Anspruch nehmen“. Dort steht auch, dass 1,8 Millionen Menschen in Deutschland alkoholabhängig seien. Eine Zahl die schon seit Jahren bekannt ist. Die Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen macht aber keinen Bogen um Menschen die Busse, Stadtbahnen, U-Bahnen, Züge oder selbst Polizeifahrzeuge fahren und Flieger in die Luft bringen. Auch das Thema betrunkene Piloten macht immer wieder die Runde. Der Deutsche Fliegerarztverband stellte fest, dass das Alkoholproblem im Cockpit selbstgemacht sei. Er moniert die Untersuchungsstandards seien unzureichend. Der Fliegerarztverband geht davon aus, dass Piloten im gleichen Maß, wie die Zivilbevölkerung betroffen sind. Hier geht man von drei bis fünf Prozent Menschen aus, die Alkoholprobleme haben. Fakten die auch der KVB-Führung und Polizei bekannt sein müssen.

Innenminister NRW und Polizei NRW kontrollieren nur die Zivilbevölkerung

Am 8. Februar kündigte das Innenministerium NRW an, dass Autofahrer an Karneval mit mehr Polizeikontrollen rechnen müssen. NRW-Innenminister Herbert Reul: „Unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer Drogen zu fahren bedeutet, mit dem Leben anderer Menschen zu spielen. Selbst nach vermeintlich geringen Mengen steige das Risiko für Verkehrsunfälle ganz erheblich.“ Der Ratschlag des Innenministers, gerade einen Monat her, lieber den Wagen stehen zu lassen und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, dürfte angesichts des gestrigen KVB-Unfalls für die Opfer wie Hohn klingen.

Noch heute verharmlost die Pressestelle der Kölner Polizei die Fakten. Auf die Nachfrage warum denn die Polizei nicht auch immer wieder stichprobenartig Stadtbahn- und Busfahrer kontrolliere, ob diese Alkohol getrunken oder Drogen konsumiert haben, lautet die Antwort, man könne ja nicht den Betrieb am Neumarkt aufhalten. Das muss man auch nicht, man kann an Endhaltestellen kontrollieren, bei Dienstbeginn und wenn man mit der KVB schon eine gemeinsame Aktion wie „Köln steht bei Rot“ starten kann, dann sicher auch Kontrollen von Menschen die tonnenschwere Stadtbahnen bewegen. Und das solche Kontrollen eine psychologische Wirkung besitzen, das weiß die Polizei. Sonst würde man nicht immer wieder medienwirksam Kontrollen der Zivilbevölkerung inklusive Medieneinladung durchführen.

Gestern hatte Köln noch einmal Glück, dass die Menschen nur leicht verletzt wurden, auf den ersten Blick. Viele sind und waren geschockt, sie werden das traumatische Erlebnis verarbeiten müssen. Die Selbstkontrolle der KVB hat nicht geklappt und die Behörde die extern zur Kontrolle verpflichtet ist, also die Polizei hat weggeschaut, weil sie nach dem Motto Was nicht sein darf, auch nicht sein kann, wenn einer eine Uniform trägt, handelte. Alle, Zivilisten, Polizisten, Feuerwehrleute, THW´ler, Taxifahrer, Lokführer, Piloten oder KVB-Fahrer müssen ab und an kontrolliert werden, aber nicht mit Vorankündigung, sondern spontan und unvorbereitet. Denn auch für sie gelten die statistischen Zahlen zur Alkohol- oder Drogenabhängigkeit und sie alle sind auch nur Bürger in Uniform. Aber wie sagte der KVB-Chef: „Es ist gestern Abend etwas passiert, was nicht passieren darf.“ Allerdings muss man diesen Satz um einen Satz ergänzen: Es ist etwas passiert, was nicht passieren durfte, weil keiner kontrollierte, was jeder weiß.

Die Berichtserstattung aus der Nacht des Unfalls

KVB Bahnen zusammengestoßen >

Autor: Andi Goral