Köln | Die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) werden ab Montag, 15. Dezember, keine so genannten E-Scooter, die insbesondere von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen genutzt werden, im Linienverkehr mitbefördern. 

Die Gefährte könnten aufgrund ihrer Größe, ihrer Standfestigkeit und ihres Gewichtes bei Gefahrbremsungen zur Gefahr für Fahrgäste werden, so die Begründung der KVB. Zudem entstünfrn – neben der Schleuderwirkung im abrupten Bremsvorgang – weitere Gefahren, wenn nicht optimal abgestellte E-Scooter ein Hindernis im Durchgang des Fahrzeuges bildeten, zum Beispiel wenn ein Fahrzeug entfluchtet werden müsse.

Um dem Mobilitätsbedürfnis der Nutzer von E-Scootern zu entsprechen, habe die KVB zunächst die Mitnahme von E-Scootern erlaubt, so das Unternehmen. Parallel habe der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) die Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen (STUVA) beauftragt, die Risiken der Mitnahme von E-Scootern zu begutachten. Das Gutachten komme zu dem Ergebnis, „dass ein erhebliches Gefährdungspotenzial von E-Scootern in ÖPNV-Fahrzeugen ausgeht“, so die KVB. Deshalb sehe keine andere Handlungsalternative als die bisherige Erlaubnis zurückzunehmen und alle E-Scooter von der Beförderung im Liniendienst des Unternehmens auszuschließen. Das Gutachten der STUVA beziehe sich zwar nur auf den Bus, ebenso wie andere Unternehmen in NRW werde die KVB aber auch in der Stadtbahn die Beförderung von E-Scootern wegen des Gefährdungspotenzials untersagen.

Man habe sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht, so das Unternehmen. Auch sei man sich bewusst, dass damit die Mobilität für Menschen mit Handicap eingeschränkt werde. Am Ende aber sei man aufgrund der gesetzlichen Beförderungsbestimmungen, der Beförderungsrisiken, des Gutachtens und des Haftungsrechtes gehalten, künftig die Mitnahme von E-Scootern zu untersagen, so die KVB.

Autor: dd
Foto: Ab 15. Dezember befördern die KVB keine E-Scooter mehr in ihren Bussen und Bahnen (Symbolfoto).