Im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ wurden in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Köln über 1.000 Gebäude und Wohnungen ermittelt, die den zulässigen Lärmgrenzwert überschreiten und vor 1974 erbaut wurden. Somit sind diese Häuser nach den gültigen Richtlinien zur Lärmsanierung förderfähig für passiven Schallschutz, z.B. dem Einbau von Schallschutzfenstern. Bis 2014 sollen die Maßnahmen zum passiven Schallschutz in Köln durchgeführt werden. Betroffen sind Gebäude an den Bahnstrecken in den Stadtteilen u.a. Worringen, Mülheim, Nippes und in der Innenstadt entlang des Westrings.
 
Ab dieser Woche erhalten die betroffenen Eigentümer durch ein beauftragtes Ingenieurbüro die erforderlichen Unterlagen, um ihre Teilnahme am Programm anzumelden. Aufgrund der großen Menge werden die Unterlagen abschnittsweise bis Frühjahr 2012 versendet. Nach Rückantwort wird zur Beurteilung der Lärmsituation in den Wohnräumen ein Vor-Ort-Termin vereinbart. Als Resultat erhalten die Eigentümer anschließend eine schalltechnische Objektbeurteilung kostenlos zugesendet. Auf dieser Basis entscheidet der Eigentümer über eine mögliche Realisierung. Der Bund übernimmt 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit dem Bau der Schallschutzwände wurden bereits die ersten Maßnahmen des Lärmsanierungsprogramms in Köln gestartet.

100 Millionen für mehr Schallschutz
Seit 1999 wird das Lärmsanierungsprogramm von der Bundesregierung gefördert. Damit wurde erstmals die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch im bestehenden Schienennetz umzusetzen. Aktuell stehen dem Programm jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Bundesweit sind aktuell in 1.140 Ortslagen Lärmsanierungsmaßnahmen in Planung, im Bau oder bereits abgeschlossen. Gefördert werden neben Schallschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang von Bahnstrecken. In Einzelfällen werden auch Dämmungen der Außenfassaden und Dächer teilfinanziert. Der Eigenanteil von 25 % der Kosten ist vom Eigentümer zu tragen, da die Maßnahmen immer mit einer Wertsteigerung des Gebäudes verbunden sind.

[cs]