NRW verursacht laut Landesregkerung etwa ein Drittel aller in Deutschland entstehenden Treibhausgase. Auch weil hier etwa 30 Prozent des in der Bundesrepublik benötigten elektrischen Stroms erzeugt werde. Zudem seien schon heute  etwa 24.000 Arbeitnehmer in Unternehmen der Erneuerbaren Energien beschäftigt – Tendenz steigend. Eine Entscheidung für den Klimaschutz sei für das Bundesland zudem auch wirtschaftlich besser. So würde das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) die Kosten durch Klimaschäden in Nordrhein-Westfalen aufsummiert bis zum Jahre 2050 auf mehr als 70 Milliarden Euro schätzen, sofern keine Klimaschutzmaßnahmen getroffen würden.Nach dem Beschluss des Kabinetts wird nun die Verbändeanhörung gestartet. Ziel ist es, dass das Gesetz im Sommer in den Landtag eingebracht wird.

Eckpunkte des Klimaschutzgesetzes sind etwa:

  • Das Klimaschutzgesetz sorgt für eine gesetzliche Verankerung der Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen und schafft einen institutionellen Rahmen für die Erarbeitung und Umsetzung von Emissionsminderungs- und Anpassungsmaßnahmen.
  • Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen soll bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verringert werden.
  • Um die Klimaschutzziele zu erreichen, werden der Steigerung des 3 Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und der Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem Ausbau Erneuerbarer Energien Vorrang eingeräumt.
  • Die Landesregierung erstellt unter Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen einen Klimaschutzplan, der vom Landtag beschlossen wird. Der Klimaschutzplan wird erstmals im Jahr 2012 erstellt und danach alle fünf Jahre fortgeschrieben.
  • Die Klimaschutzziele sind im Landesentwicklungsplan und darauf aufbauend in den übrigen Raumordnungsplänen als Ziele der Raumordnung, und ansonsten als Grundsätze der Raumordnung zu konkretisieren.
  • Die Landesregierung hat eine Vorbildfunktion bei der Erreichung der Klimaschutzziele und legt ein verbindliches Konzept vor, mit dem Ziel, eine CO2-neutrale Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 zu erreichen.
  • Es wird ein Klimaschutzrat eingesetzt, dem fünf herausragende Persönlichkeiten aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen angehören. Der Klimaschutzrat achtet auf die Einhaltung der Klimaschutzziele und berät die Landesregierung bei der Erarbeitung und Fortentwicklung des Klimaschutzplans.


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