Ein heute von der Landesregierung NRW beschlossenes gesetz soll die kommunale Bürgerbeteiligung erleichtern. Künftig müssen die Kommunalverwaltungen nun eine Kostenschätzung angeben, die bei der Sammlung der Unterschriften für das Bürgerbegehren veröffentlicht wird. So soll verhindert werden, dass Bürgerbegehren an einem unzureichenden Kostendeckungsvorschlag scheitern. Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass Entscheidungen über Bauleitplanverfahren per Bürgerbegehren gefällt werden können. „Damit wird in einem Kernbereich kommunaler Entwicklung und Gestaltung eine politische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht, welche die schon jetzt bestehende Beteiligung der Öffentlichkeit in Bauplanungsverfahren ergänzen kann“, sagte Innenminister Ralf Jäger. Wenn Bürger gleichzeitig über konkurrierende Bürgerentscheide abstimmen, soll es zukünftig eine Stichfrage geben, damit es nicht zu widersprüchlichen Ergebnissen kommen kann.

Befragung zum Godorfer Hafen ändert sich nicht
Geändert wurden auch die Quoren, die für den Erfolg eines Bürgerentscheids nötig sind. Bisher galt: Bei einem Bürgerentscheid muss die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, die das Begehren unterstützten, in allen Kommunen unabhängig von deren Einwohnerzahl einheitlich 20 Prozent der Abstimmungsberechtigten betragen. Das ursprüngliche Quorum soll zukünftig nur noch in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern und in Kreisen mit bis zu 200.000 Einwohnern gelten. In Städten mit bis zu 100.000 und Kreisen mit bis zu 500.000 Einwohnern sollen zukünftig 15 Prozent ausreichen, in größeren sogar nur noch zehn Prozent. In Köln sinkt das Quorum damit auf 10 Prozent. Auswirkungen auf die Bürgerbefragung zum Godorfer Hafen in Köln hat die Gesetzänderung nicht, da es sich dabei nicht um einen formalen Bürgerentscheid handelt. Vielmehr will sich der Rat dem Willen der Bürger beugen, wenn sich in der Befragung eine Mehrheit ergibt, die mindestens 20 Prozent der 776.471 teilnahmeberechtigten Bürger ab 16 Jahren beträgt.

In NRW haben die Bürger seit 1994 das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid können sie seitdem Einfluss nehmen auf ihr lokales Umfeld. Ihre Entscheidung tritt gegebenenfalls an die Stelle der Entscheidung des Rates oder des Kreistages.

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