"Aus Gründen der Stärkung der Konkurrenzfähigkeit bei der Personalgewinnung wird die Höchstaltersgrenze allgemein in der Landesverwaltung von 35 auf 40 Jahre erhöht", sagte Innenminister Ingo Wolf heute anlässlich der Kabinettsitzung. Die meisten Bundesländer haben sich bereits für eine Höchstalters­grenze zwischen 40 und 45 Jahren entschieden.

[cs]