Symbolbild

Köln | Ab dem 3. April gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung bis zum Ende des Monats. Die wichtigsten Änderungen und ein Appell des NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

NRW-Gesundheitsminister Laumann appelliert an die Bevölkerung in Innenräumen weiterhin wenigstens eine medizinische Maske zu tragen. Ab dem morgigen Sonntag gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung die am 3. April um 0:00 Uhr in Kraft tritt und bis 30.April gültig ist.

Mit der neuen Coronaschutzverordnung entfallen die 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern sowie im ÖPNV. Bürger*innen sollten allerdings beachten, dass Unternehmen und Organisationen im Rahmen ihres Hausrechts eine Maskenpflicht anordnen können. Es empfiehlt sich daher weiterhin eine Maske mit dabei zu haben, da Bürger*innen sonst Gefahr laufen nicht eingelassen zu werden.

Hier gilt weiter die Maskenpflicht in NRW

estehen bleiben Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime etc.), um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen. Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose, Justizeinrichtungen) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen. Bestehen bleibt die Maskenpflicht auch im Öffentlichen Personennahverkehr.

Unternehmen, Organisationen oder staatliche Behörden sowie Veranstalter können im Rahmen ihres Hausrechts eine Maskenpflicht auferlegen, wie dies etwa die Stadt Köln für ihre Dienstgebäude bereits getan hat.

Hier gilt die Testpflicht

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Hier gilt also eine Testpflicht für Besucher*innen und Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen. Gleiches gilt – dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen – auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten sowie weiteren Einrichtungen. Mit diesen Regelungen schöpft das Land den verbliebenen Spielraum des Bundesgesetzes voll aus.

Laumann sieht das Land NRW immer noch in einer kritischen Phase der Pandemie, auch wenn die Zahlen für Inzidenz und Hospitalisierung derzeit leicht rückläufig seien. Die Infektionszahlen seien nach wie vor hoch, die Kliniken hätten mit vielen Personalausfällen zu kämpfen und Menschen sterben in Folge einer Coronavirus-Infektion. Laumann kritisch: „Wir können zentrale Schutzmaßnahmen nicht aufrechterhalten, weil hierzu die sichere rechtliche Grundlage des Bundes fehlt und die notwendige gebietsscharfe Feststellung einer Überlastung der Krankenhauskapazitäten nicht rechtssicher getroffen werden kann.“