„Damit gibt es jetzt eine landeseinheitliche Hotline, an die sich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beschwerden über unzumutbare Arbeitsbedingungen wenden können“, sagte der Minister. Beschwerden oder Hinweise auf Arbeitsschutzmängel können beispielsweise fehlende Schutzeinrichtungen an Maschinen betreffen oder Beeinträchtigungen durch Hitze, Lärm oder Gefahrstoffe wie Asbest. Auch Überschreitungen höchstzulässiger Arbeitszeiten oder Verstöße gegen den Jugend- oder Mutterschutz sowie krank machende psychische Belastungen können Thema sein. Unter einer zentralen Rufnummer werden die Anrufe entgegen genommen und an Experten der zuständigen Behörde weitergeleitet. Für die Beschäftigten habe dies den Vorteil, dass sie nicht erst mühsam herausfinden müssen, wer der richtige Ansprechpartner für ihr Anliegen ist, so der Minister weiter. Auf Wunsch werde Vertraulichkeit gewährt, so dass die Betriebe nicht erfahren, wer sich beschwert hat.
Anrufe beim „Arbeitsschutz-Telefon NRW“ werden von Montag bis Freitag zwischen 08 und 18 Uhr unter der zentralen Rufnummer 0211/855-3311 entgegen genommen. Beschwerden oder Hinweise können auch über die Internetseite www.arbeitsschutz.nrw.de übermittelt werden.
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