Bonn | Die von einem Bundeswehr-Offizier angeforderten Luftschläge der NATO-Einsatzkräfte im afghanischen Kundus vom September 2009 haben jetzt ein juristisches Nachspiel. Am Mittwoch (20. März, 12.00 Uhr) verhandelt das Landgericht Bonn über die erste von mehreren Schadenersatzklagen von Angehörigen der Opfer.

Kläger sind ein Vater von zwei mutmaßlich bei der Bombardierung getöteten Kindern sowie eine Witwe, die Mutter von sechs Kindern ist. Sie verlangen von Deutschland die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 40.000 Euro sowie eine Entschädigung von 50.000 Euro. Die Kläger machen geltend, dass der angeforderte Bombenabwurf gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen habe.

Bei dem umstrittenen Luftangriff am 3. September 2009 hatten zwei US-Kampfflugzeuge zwei von den Taliban entführte Tanklastwagen bombardiert. Dabei starben über 100 Menschen, unter ihnen viele Zivilisten. Die Verhandlung findet in Bonn statt, weil das Bundesverteidigungsministerium hier seinen Sitz hat. Die Bundesrepublik will eine Abweisung der Klagen beantragen.

Mit einer Entscheidung des Gerichts ist nach dessen Angaben am Verhandlungstag nicht zu rechnen. Die Kläger selbst sowie mögliche Zeugen seien zu dem Termin nicht geladen. Auch eine Beweisaufnahme sei nicht vorgesehen. Ein Urteil werde voraussichtlich zu einem gesonderten Termin verkündet.

Autor: dapd