Köln | Am 15. Mai wählt das bevölkerungsreichste Bundesland NRW einen neuen Landtag. Vor allem Plakate und die jetzt eingetrudelten Wahlbenachrichtungen weisen darauf hin, dass rund 13 Millionen Bürger*innen in NRW ihren Landtag und damit Gesetzgeber bestimmen können. Der Wahlkampf selbst der Parteien kraftlos.
Der Landeswahlleiter Wolfgang Schellen behauptet heute, dass alle wahlberechtigten Bürger*innen des Landes NRW jetzt ihre Wahlbenachrichtigung im Briefkasten vorgefunden haben sollten. Wer keine Wahlbenachrichtigung bekam, sollte sich also mit seiner Kommune im Falle Kölns der Stadt Köln in Verbindung setzen und dies reklamieren. Denn die ist für den Versand der Wahlbenachrichtigungen zuständig und gilt durch einige Wahlpannen bei früheren Wahlen nicht als die zuverlässigste Kommune.
Dieser Personenkreis ist wahlberechtigt bei der Landtagswahl NRW 2022
An der Landtagswahl NRW 2022 darf teilnehmen wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendete und spätestens seit dem 29. April 2022 seinen Hauptwohnsitz in NRW gemeldet hat. Weitere Voraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft. Deutsche die einen Wohnsitz im Ausland haben sind nicht wahlberechtigt. Dies ist ein Unterschied zur Bundestagswahl. Landeswahlleiter Wolfgang Schellen: „Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt seiner Gemeinde in Verbindung setzen.“
Die Briefwahl bei der Landtagswahl NRW 2022
Eine Briefwahl ist möglich. Die Briefwahl kann schriftlich, über ein Online-Formular, per E-Mail, per Fax oder
persönlich im Wahlamt des Wohnortes beantragt werden. Ein Briefwahlantrag findet sich auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Wer ihn ausgefüllt und unterschrieben hat, kann den Antrag bei seiner Kommune abgeben oder in einem frankierten Umschlag dorthin zurücksenden. Briefwahlunterlagen können grundsätzlich bis Freitag vor der Wahl, also bis zum 13. Mai 2022, 18.00 Uhr beantragt werden. Ansonsten können Menschen in den Wahllokalen die sie auf ihren Wahlbenachrichtigungen finden am 15. Mai von 8 bis 18 Uhr wählen.
Wer seinen Antrag auf Briefwahl direkt im Wahlamt stellen will, der kann dies mit persönlicher Vorsprache tun. Mitzubringen sind wahlweise Personalausweis oder Reisepass sowie die Wahlbenachrichtigung. Die Wahl kann direkt vor Ort im Wahlamt erfolgen.
Mit einer Vollmacht können Wahlunterlagen zudem beim Wahlamt abgeholt werden. Diese Vollmacht muss auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erfolgen. Allerdings dürfen Abholer*innen nicht für mehr als 4 Personen gleichzeitig Wahlunterlagen beim Wahlamt ihrer Gemeinde abholen.