Köln. Nach der neuen Gebührenverordnung sind ab dem 15. Juni 2016 alle Lebensmittelkontrollen kostenpflichtig. Dies gilt auch für die regelmäßigen Kontrollen und soll den Verbraucherschutz erhöhen. 

Durch eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW sind nun alle Kontrollen in Lebens- und Futtermittelbetrieben kostenpflichtig. Ziel der Änderung sei ein erhöhter Verbraucherschutz, wie die Stadt Köln mitteilt.

Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln führt in lebensmittelverarbeitenden Betrieben regelmäßige Kontrollen der Hygiene- und Gesundheitsstandards durch. Damit soll gewährleistet sein, dass mögliche Mängel im Umgang mit Lebensmittel aufgedeckt und entsprechende Maßnahmen getroffen werden.

 

Kriterienkatalog stuft Betriebe ein

 

Betriebe wie Bäckereien, Metzgereien, Restaurants, Imbisse und auch Supermärkte werden nach einem landesweit gültigen Kriterienkatalog eingestuft, in welcher Regelmäßigkeit die Kontrollen stattfinden. Je besser die Standards in den Betrieben eingehalten werden, desto seltener finden dort Kontrollen statt. Die Intervalle können zwischen mehreren Kontrollen pro Jahr und alle zwei Jahre variieren. Der Schutz der Verbraucher vor gesundheitsgefährdenden oder verdorbenen Lebensmitteln sowie vor Täuschungen werde damit hochgehalten, betont die Stadt Köln.

 

Auf die Betriebe kommt eine Gebühr von 57 Euro für die ersten 60 Minuten der Kontrolle sowie eine Anfahrtsentschädigung in Höhe von 20 Euro zu. Dauert die Kontrolle länger als eine Stunde, wird der tatsächliche Zeitaufwand berechnet. 

Autor: Julian Körver
Foto: Zukünftig zahlen Lebensmittelbetriebe in NRW für Kontrollen