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Halle (Saale) | dts | Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina mischt sich angesichts der anlaufenden vierten Corona-Welle in die aktuelle Debatte um mögliche Regel-Verschärfungen ein. Neben allgemein akzeptierten Forderungen spricht sich der Präsident Gerald Haug und seine Wissenschaftskollegen auch für eine Reihe von Maßnahmen aus, die derzeit hochumstritten sind. In der Arbeitsschutzverordnung bräuchte es „eine angemessene Regelung zur Offenlegung des Impfstatus“, heißt es in der Stellungnahme, über die der „Spiegel“ berichtet.

Bislang ist es aus datenschutzrechtlichen Gründen den Arbeitgebern nicht erlaubt, die Bediensteten zu befragen, ob sie geimpft sind. Das soll sich nach Leopoldina-Meinung ändern, damit die Unternehmen den Einsatz ihrer Mitarbeiter, etwa am Fließband oder in Großraumbüros zum Schutz vor Corona-Ansteckungen besser zu planen. Die 2G-Regel, wonach nur geimpfte oder genesene Menschen Zutritt zu Veranstaltungen bekommen, solle „eine größere Geltungsreichweite“ erhalten, so Haug und die Leopoldina-Forscher.

Gleichzeitig wollen sie „Impfpflichten für Multiplikatoren“, wie es in dem Positionspapier heißt. Dahinter verbergen sich nicht nur Menschen im Pflegedienst, über deren mangelnden Impfstatus in den vergangenen Wochen heftig diskutiert worden ist. Auch Lehrpersonal oder andere Berufsgruppen mit viel Kontakt zu anderen Menschen sollten nach Leopoldina-Auffassung verpflichtend geimpft sein.

Das Virus SARS-CoV-2 werde sich „langfristig als endemisches Virus etablieren, das heißt dauerhaft in Teilen der Bevölkerung zirkulieren“, erwarten die Leopoldina-Experten. Auch nach dem Abklingen der Pandemie würden sich Menschen infizieren, was zu schweren Verläufen und Todesfällen führen könnte. Deshalb fordert die Leopoldina die Erforschung und Entwicklung antiviraler Medikamente zur Behandlung einer bereits ausgebrochene Covid-Erkrankung.

Datenschutzbeauftragter findet 3G am Arbeitsplatz „vorstellbar“   

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) kann sich 3G am Arbeitsplatz vorstellen, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen wird. Die Umsetzung müsse „datenschutzfreundlich ausgestaltet werden“, sagte Kelber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). Dies könne beispielsweise so umgesetzt werden, dass die Arbeitgeber den Unterschied zwischen Impf-, Genesenen- oder Test-Status nicht sehen.

„Erforderlich sind klare, rechtssichere Regelungen, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten und den Infektions- beziehungsweise Gesundheitsschutz verhältnismäßig in Ausgleich bringen“, sagte der Datenschutzbeauftragte. Kelber kündigte an, er werde den Bundestag dazu entsprechend beraten.