Berlin | Bund und Länder haben sich am Mittwoch auf eine generelle Lockdown-Verlängerung zunächst bis 7. März geeinigt. Das bestätigte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).

Der nächste Öffnungsschritt könne erst „bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz“ von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner durch die Länder erfolgen, heißt es im Beschlusspapier.
Bisher war ein Grenzwert von 50 festgesetzt worden, der wäre bei gleichbleibendem Rückgang in fünf bis zehn Tagen erreicht worden, nun dauert es wohl deutlich länger. Damit Schulen und Kindergärten möglichst bald wieder öffnen können, sollen Beschäftigte in der Kindertragesbetreuung sowie Grundschullehrer frühzeitiger als bisher vorgesehen schon in der Kategorie 2 mit hoher Priorität geimpft werden, heißt es im Bund-Länder-Beschluss. Die Länder sollen dabei individuell über Schulöffnungen entscheiden.

Friseurbetriebe können den Betrieb schon ab 1. März wieder aufnehmen – Reservierungen sind dann aber vorgeschrieben.

Inzidenz-Grenzwert wird auf 35 heruntergesetzt

Die angestrebte Inzidenz für weitreichende Lockerungen des Corona-Lockdowns insbesondere für den Einzelhandel wird von 50 auf 35 Neuinfektionen je Woche und 100.000 Einwohner heruntergesetzt. Das berichteten die „Bild“ und das Magazin „Business Insider“ am Mittwoch übereinstimmend während der Bund-Länder-Beratungen. Es habe eine entsprechende Einigung gegeben, hieß es.

Aktuell liegt der bundesweite Inzidenzwert nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 68,0 – pro Tag ging es in den letzten vier Wochen im Schnitt drei bis vier Zähler nach unten. Zugleich einigten sich Bund und Länder darauf, dass eine Arbeitsgruppe bis Anfang März eine Öffnungsstrategie für weitere Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen, Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotels erarbeitet. Zuvor hatte sich nach Insider-Informationen die Ministerpräsidentenkonferenz bereits darauf verständigt, dass Friseure schon ab 1. März wieder öffnen dürfen.

Das gleiche gelte für „Angebote hygienisch notwendiger körpernaher Dienstleistungen, wie Fußpflegestudios“, berichtete das Magazin „Business Insider“. Tattoo-Studios gehören dazu aber nicht. Schulen und Kitas können demnach im Ermessen der Länder behutsam wieder öffnen, wie es hieß.

Autor: dts