Edinburgh | Mehr als 30 Jahre nach dem Anschlag auf einen Jumbo-Jet der früheren US-Fluglinie Pan Am über dem schottischen Lockerbie wird der Terrorakt möglicherweise juristisch komplett neu aufgerollt. Als Schuldiger wurde 2001 der libysche Geheimdienstoffizier Abdel Basit Ali al-Megrahi verurteilt, doch dessen Angehörigen legten Revision ein. Anfang 2020 will die Scottish Criminal Cases Review Commission (SCCRC) nach Informationen der „Welt am Sonntag“ darüber entscheiden, ob sie dem obersten Gericht in Schottland, dem High Court of Justiciary, die Eröffnung eines Berufungsverfahren empfiehlt.

In Deutschland sorgte der Fall Lockerbie im Frühjahr für Schlagzeilen. Weil der SCCRC Rechtshilfeersuchen an die deutsche Justiz gestellt hatte, wurden Dutzende ehemalige Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit vernommen. Hintergrund ist, dass Anfang der 90er-Jahre bei den Ermittlungen auch eine Spur nach Ost-Berlin führte, der nun erneut nachgegangen wird.

Die Bombe an Bord der Boeing 747 explodierte am 21. Dezember 1988 und tötete alle 259 Passagiere. In Lockerbie starben elf Menschen. Das Urteil gegen den libyschen Agenten al-Megrahi ist umstritten.

Der österreichische Völkerrechtsexperte Hans Köchler, der den Lockerbie-Prozess für die Vereinten Nationen beobachtete, sagte der „Welt am Sonntag“: „Der Lockerbie-Prozess hat mehr einer Geheimdienstoperation geglichen als einem ordentlichen Gerichtsverfahren.“ Herausgekommen sei dabei ein „Unglücksfall in der Geschichte des Völkerrechts“, den die Internationale Gemeinschaft um ihrer selbst willen korrigieren müsse. Der britische Arzt Jim Swire, der seine Tochter bei dem Attentat verlor, hält ein neues Verfahren für überfällig.

Swire sagte dieser Zeitung: „Ich habe von meinem Land erwartet, dass es die Wahrheit findet, die ganze Wahrheit.“ Dass die Wahrheit bislang unterdrückt worden sei, sei „eine Beleidigung meiner ermordeten Tochter“. Die SCCRC kümmert sich um Justizirrtümer, nach eigenen Angaben „unabhängig vom Parlament, der schottischen Regierung, der Krone, der Justiz und der Verteidigung.“ Bereits im Mai 2018 teilte die Kommission mit, es liege „im Interesse des Rechts“, den Antrag der Angehörigen des verurteilten Libyers auf Anfechtung des Urteils zuzulassen. Damals wollte sie eine „vollständige Überprüfung“ („total review“) vornehmen, die nun fast abgeschlossen ist, berichtet die „Welt am Sonntag“. Bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist ein Ermittlungsverfahren zu Lockerbie (Aktenzeichen 50 Js 42.401/88) anhängig. Die Behörde unterstützt die Schotten: „Derzeit finden in Deutschland im Wege der Rechtshilfe Zeugenvernehmungen statt“, sagte die Staatsanwaltschaft der „Welt am Sonntag“. Bei der Katastrophe hatten auch vier Deutsche ihr Leben verloren, zwei Frauen und zwei Männer aus Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Autor: dts