Innenminister Ralf Jäger hat heute dem Landtag den „Vorläufigen Abschlussbericht“ der Essener Polizei zur Nachbereitung des Einsatzes der „Loveparade“ vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft in Duisburg hatte zuvor ihre im November 2010 geäußerten Bedenken gegen eine Veröffentlichung zurückgezogen, weil sie jetzt keine Gefährdung ihres Ermittlungsverfahrens mehr sieht. Jäger wies darauf hin, dass der Bericht des Polizeipräsidiums Essen vor sieben Monaten fertig gestellt wurde. Folgerichtig müsse im Zusammenhang mit der aktuellen Freigabe darauf hingewiesen werden, dass der Bericht auf dem damaligen Kenntnisstand beruhe. Zudem verfüge die Polizei in Essen nicht über die Beweismittel, die der Staatsanwaltschaft Duisburg zur Verfügung stünden. Ziel dieser damaligen Analyse sei es gewesen, gemachte Erfahrungen für Polizeizwecke aufzubereiten und Schlüsse für zukünftige Einsätze zu ziehen.

Die Einsatznachbereitung ist nicht Teil der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Strafverfahren, die weiter andauern. Hierbei unterstützt das Polizeipräsidium Köln mit derzeit 30 Ermittlern die Staatsanwaltschaft Duisburg bei ihrer Arbeit. Dabei sei es in Anbetracht der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht möglich, den Einsatz der Polizei umfassend zu bewerten. Aber im Interesse der Sicherheit der Menschen habe er aus den bisherigen Erkenntnissen Schlussfolgerungen gezogen, wo dies möglich war. „Wir haben heute schärfere Regelungen zur Genehmigung von Großveranstaltungen im Freien. Sofern die Polizei Sicherheitsbedenken hat, finden keine Großveranstaltungen statt“, erklärte Jäger. Eine vom Innenminister eingesetzte Expertengruppe hat darüber hinaus den Auftrag, abgeschlossene Genehmigungsverfahren zu analysieren und die einschlägigen Rechtsnormen und sonstigen Vorgaben zu bewerten und Konsequenzen aufzuzeigen.

[cs]