Köln | Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) führt seine Inklusionspauschale um weitere zwei Schuljahre fort. Mit dieser freiwilligen Förderung soll Kindern mit Behinderung der Besuch einer allgemeinen Schule ermöglicht werden.

Der LVR stellt dazu eine Gesamtfördersumme in Höhe von 900.000 Euro zur Verfügung. Das hat der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland einstimmig beschlossen. Die freiwillige Einzelfallförderung wird auf Antrag der Schulträger gewährt und muss im Vorfeld gestellt werden. Voraussetzung ist die geplante Aufnahme eines Schülers, bei dem der vorrangige Förderschwerpunkt Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache Sekundarstufe I oder Körperliche und motorische Entwicklung auf der Grundlage der Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung NRW (AO-SF) festgestellt worden ist. Außerdem müssen eine besondere Ausstattung oder Umbauten erforderlich sein. Das kann zum Beispiel eine Rampe für Kinder im Rollstuhl oder eine Arbeitsplatzleuchte für Kinder mit Sehbehinderung sein. Die Inklusionspauschale hat der LVR 2010 eingeführt.

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