Bonn | Beim Landgericht Bonn sind bisher 80 Klagen von Lieferanten gegen das Bundesgesundheitsministerium eingegangen, die im Frühjahr 2020 Masken und Schutzkittel an die Bundesrepublik Deutschland geliefert hatten. Das berichtet die Wochenzeitung „Die Zeit“. Die meist mittelständischen Kläger hatten im April vergangenen Jahres im Zuge des von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ausgerufenen Open-House-Verfahrens Schutzausrüstung geliefert, als diese Produkte in Deutschland nach Ausbruch der Corona-Pandemie knapp waren.

In einigen Fällen trat das Ministerium allerdings von dem Beschaffungsvertrag zurück, weil die gelieferte Ware nicht den geforderten Qualitätsanforderungen entsprochen hätte. Viele der Kläger bestreiten, dass sie fehlerhafte Produkte geliefert hätten. In Beschaffungsverträgen des Ministeriums, über welche die „Zeit“ berichtete, steht außerdem, dass die gelieferte Ware binnen sieben Tagen zu bezahlen ist und das Ministerium im Falle von minderer Qualität die Zahlung zurückfordern könne.

Laut Ministerium beträgt der Streitwert von allein 60 rechtsanhängigen Klagen zusammen rund 146 Millionen Euro. 16 Rechtsstreitigkeiten sind durch Erledigung oder Klagerücknahme bereits beendet, so das Ministerium.

Autor: dts