Berlin | Mehr als jeder dritte Hartz-IV-Empfänger, der gegen vom Jobcenter verhängte Sanktionen Widerspruch einlegt oder dagegen klagt, erhält Recht. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe) vorliegt. Demnach wurde im vergangenen Jahr rund 18.600 Widersprüchen in rund 51.000 Fällen stattgegeben oder teilweise stattgegeben.

Bei den 5.867 Fällen, die 2015 vor Gericht landeten, waren die Betroffenen in 2.325 Fällen erfolgreich. Linken-Chefin Katja Kipping sieht diese Zahlen als Bestätigung für die Forderung ihrer Partei, Sanktionen und Leistungsversagung für Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen: „Die hohe Anzahl der teilweise und gänzlich erfolgreichen Widersprüche von über 36 Prozent und erfolgreichen Klagen gegen Sanktionen von fast 40 Prozent zeigt, dass die Sanktionspraxis in hohem Maße rechtswidrig ist“, so Kipping. Die Behörden haben auch die Möglichkeit, Langzeitarbeitslosen Leistungen zu versagen.

Dies geschieht dann, wenn die Betroffenen nicht ausreichend dabei mitwirken, ihre Bedürftigkeit nachzuweisen. Gegen solche Fälle von Leistungsversagung gab es im vergangenen Jahr rund 14.000 Widersprüche und knapp 1.200 Klagen. Bei den Widersprüchen gegen Leistungsversagung waren knapp die Hälfte erfolgreich; bei den Klagen etwa ein Drittel.

Autor: Andi Goral