„Bisher sind Bürgerbegehren zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen in NRW nicht erlaubt“, erläuterte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka. Bürgerinitiativen versuchten deshalb, diese Themenausschlüsse zu umgehen, indem sie sich etwa gegen den Verkauf der betroffenen Grundstücke an einen Investor wenden. Selbst dieser Weg sei aber erst jüngst wieder einem Bürgerbegehren verwehrt worden, das sich in Leichlingen für den Erhalt des Stadtparks einsetze. Nach dem Willen der Ratsmehrheit soll die Parkfläche mit einem Einkaufszentrum bebaut werden. Das Bürgerbegehren soll den Verkauf des Grundstücks an den Bauherrn verhindern. Das Verwaltungsgericht Köln sah hierin jedoch den unerlaubten Versuch der Umgehung der in der Gemeindeordnung festgeschriebenen Themenausschlüsse für Bürgerbegehren.

NRW-Innenminister Ralf Jäger hatte in der vergangenen Woche die Einbringung eines Gesetzentwurfes in den Landtag angekündigt, der Bürgerbegehren zur Einleitung von Bauleitplanungsverfahren erlauben soll. Weiterhin unzulässig sein sollen aber Begehren zur Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. „Das ist nach den Erfahrungen mit den Protesten gegen Stuttgart 21 viel zu wenig“, kritisierte Slonka. Dies gelte umso mehr, als SPD und Grüne im Landtag weiter am Abstimmungsverbot für industrielle Großprojekte wie den Ausbau des Godorfer Hafens in Köln festhielten. Ein Bürgerbegehren hiergegen war 2008 vom Rat gestoppt worden, weil es sich gegen eine Entscheidung richtete, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens getroffen wurde. Da die Gemeindeordnung verbindliche Bürgerentscheide hierüber nicht erlaubt, wird nun am 10. Juli eine unverbindliche Einwohnerbefragung zum Hafenausbau stattfinden.

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