Köln | Ab Montag nimmt das Kölner Impfzentrum in der Messe seinen Betrieb auf und damit werden Seniorinnen und Senioren in Köln, die nicht in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen, geimpft. Die Stadt Köln übernimmt für einen bestimmten Personenkreis die Kosten für die Fahrt mit einem Taxi hin und wieder zurück zum Kölner Impfzentrum. So ist der Ablauf.

Wer wird kostenlos zum Kölner Impfzentrum befördert?

Kölnerinnen und Kölner die es sich leisten können, müssen ihre Taxifahrt selbst bezahlen. Menschen mit Köln-Pass, Personen die Grundsicherung beziehen, die einen Bescheid ihrer Kranken- oder Pflegekasse haben oder im Pflegegrad eins oder zwei eingstuft sind und 70 Jahre oder älter sind, können das Taxi-Angebot am Tag ihrer Impfung für alle Fahrten zum und vom Impfzentrum nach Hause nutzen.

Welche Unterlagen brauche ich und muss ich dem Taxifahrer/in vorzeigen?

Impflinge, die den kostenlosen Taxiservice in Anspruch nehmen wollen benötigen folgende Unterlagen: Wahlweise den Köln-Pass, den Bescheid über Grundsicherung oder den Pflegegrad. Dazu den Personalausweis und den Terminbescheid der Kassenärztlichen Vereinigung. Dieses muss auch der oder dem Taxifahrerin oder Taxifahrer vorgelegt werden. Als Alternative zum Personalausweis werden Reisepass, Schwerbehindertenausweis, Versicherungskarte der Krankenkasse oder der Führerschein akzeptiert.

Wie wird der Taxifahrer/in bezahlt?

Menschen, die das Taxiangebot nicht kostenfrei nutzen können, bezahlen das Taxi wie immer. Diejenigen, die das Taxi kostenfrei nutzen dürfen, legen nur die oben genannten Unterlagen ab und zahlen nichts an die Taxifahrer/innen. Die Stadt rechnet mit den Taxiunternehmen ab.

Schon bei der telefonischen Bestellung des Taxis müssen die Bestellerin oder Besteller das Impfzentrum Köln als Fahrtziel angeben. Die telefonische Bestellung des Wagens erfolgt über den Kölner Taxiruf mit der Nummer 0221-2882 oder über den zweiten Anbieter Taxi 17 über die Rufnummer 0221-17 00 00.

Die Telefonzentralen der Anbieter fragen dann nach, ob die Anruferin oder der Anrufer heute einen Termin im Kölner Impfzentrum habe. Gleichzeitig wird abgefragt ob ein Köln-Pass, ein Grundsicherungs- oder Pflegebescheid (Eins und Zwei) vorliegt und bittet diesen mit dem Personalausweis und der Terminbestätigung der Kassenärztlichen Vereinigung mitzunehmen.

Das Taxi kommt, so geht es dann weiter

Nach dem Einsteigen in das Taxi zeigen Berechtigte die oben beschriebenen Unterlagen dem oder der Taxifahrer/in vor. Die Berechtigten erhalten dann von den Fahrer/innen einen Beleg mit der Postleitzahl es Ortes wo sie abgeholt werden. Es erfolgt die Fahrt zum Impfzentrum, wo die Impfung erfolgt. Nach erfolgter Impfung wird der vom Taxifahrer/in ausgefüllte Beleg im Impfzentrum abgegeben und die Berechtigten erhalten einen Gutschein, den sie dem oder der Taxifahrer/in aushändigen und kostenfrei nach Hause gebracht werden. Mit diesen Unterlagen können die Taxiunternehmen mit der Stadt abrechnen.

Bei diesen Personen kann der Transport zum und vom Impfzentrum vom Arzt verordnet werden

Menschen mit einem Pflegegrad drei bis fünf oder Kölnerinnen und Kölner mit einem Schwerbehindertenausweis die eine außergewöhnliche Gehbehinderung haben, blind oder hilflos sind, können sich die Fahrten vom Arzt verordnen lassen.

Sollten darüber hinaus noch Fragen bestehen kann das Bürgertelefon der Stadt Köln unter 0221-221-33500 erreicht werden. Dieses ist werktäglich von 7 bis 18 Uhr und am Wochenende von 10 bis 16 Uhr zu erreichen.

Die Stadt Köln versichert, dass vor Ort im Impfzentrum für eine entsprechende Betreuung gesorgt ist, wo weitere Fragen geklärt werden können.

Autor: red