Manni K. (†73) mit einer Mitarbeiterin. Foto: privat

Köln | Der Fall Manni K. (†73) – es tut sich weiterhin einfach nichts!

Mitarbeiter, Freunde und Angehörige des im März in seinem Weidener Lokal „Zur Alten Post“ getöteten Gastwirts (report-K berichtete) warten seit Wochen sehnlichst auf einen neuen Stand der Ermittlungen.

K. liegt längst auf dem Zollstocker Südfriedhof. Doch wann dem längst verhafteten, mutmaßlichen Täter endlich der Prozess gemacht werden kann, steht – Stand heute – weiter in den Sternen.

Getöteter Weiden-Wirt: Das sagt Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer

Auf Nachfrage von report-K erklärt Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer nämliich: „In dem von Ihnen angesprochenen Verfahren (Köln-Weiden) gibt es keinen neuen Sachstand, den ich mit Blick auf die noch andauernden Ermittlungen mitteilen könnte. Der Beschuldigte macht weiterhin von seinem Schweigerecht Gebrauch.“

Doch wie lange darf er das eigentlich?

Bremer klärt auf: „Die Strafprozessordnung sieht grundsätzlich vor, dass die Gerichtsverhandlung gegen einen in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten innerhalb von sechs Monaten nach dessen Festnahme beginnen muss.

Hiervon gibt es aber auch Ausnahmen, z.B. wenn die Ermittlungen außergewöhnlich aufwändig sind. In solchen Fällen kann das Oberlandesgericht die Frist verlängern, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.“

Somit muss das Umfeld des im Veedel beliebten Gastronomen weiterhin auf Gerechtigkeit warten…