Köln | Die Künstlergemeinschaft „raum 13“ befürchtet in acht Wochen die Räumung des Deutzer Zentralwerks der Schönen Künste. Oft hatte seit 2018 Jahren der Rat beraten und unterschiedliche Beschlüsse gefasst. „raum 13“ ist nur zu retten, wenn die Stadt Köln das Grundstück der ehemaligen KHD-Hautpverwaltung an der Deutz-Mülheimer Straße erwirbt, zumindest hat dies nach außen den Anschein. In der morgigen Ratssitzung soll nun ein Dringlichkeitsantrag von den demokratischen Fraktionen den Erwerb durch die Stadt möglich machen.

Am 1. Februar 2018 sollte der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln entscheiden, dass die Verwaltung prüfen sollte im Otto-Langen-Quartier von der NRW.Urban Grundstücksflächen zu erwerben. In diese Prüfung sollten auch die Liegenschaften entlang der Deutz-Mülheimer Straße einbezogen werden. Das war vor drei Jahren. Die Parteien des Rekerbündnisses CDU, Grüne und FDP lehnten diesen Prüfauftrag damals ab. Der Antrag zum Erwerb stammt von der Ratsfraktion der SPD.

Martin Börschel, SPD Landtagsabgeordneter, fragte im Februar 2018 mit der kleinen Anfrage 764 im Landtag NRW die Landesregierung zu den Plänen von NRW Urban. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW antwortete damals, dass der Anteil von NRW Urban europaweit zum Kauf ausgeschrieben werden sollte und die Stadt oder eine städtische Gesellschaft die Option habe sich am Bieterverfahren zu beteiligen. Die Ministerin Ina Scharrenbach, stellt allerdings fest, dass der Stadtentwicklungsausschuss diesen Ankauf am 1. Februar 2018 ja ausgeschlossen habe. Damals rechnete die Ministerin mit der Ausschreibung des Bieterverfahrens noch im I. Quartal 2018 und dem Abschluss des Verkaufs zu Beginn des Jahres 2019. Noch im März 2020 befand sich das Grundstück im Eigentum von NRW Urban, wie der Rat in seiner Resolution feststellte.

In seiner Sitzung am 6. März des vergangenen Jahres beschloss der Rat eine Satzung mit besonderem Vorkaufsrecht für das Gebiet Otto-Langen-Quartier nach Baugesetzbuch. Das Quartier befand sich im Besitz von NRW Urban und zwei privaten Eigentümern. In der Begründung zur liegenschaftlichen Situation hieß es damals: „Um einer liegenschaftlichen Fehlentwicklung vorzubeugen und zur Sicherung einer geordneten Entwicklung soll das Instrument des besonderen Vorkaufsrechts Anwendung finden.“ Weiter heißt es: „Ergänzend zu dem Erlass der Vorkaufsrechtsatzung beauftragt der Rat die Verwaltung, im Rahmen der Sicherung der beschlossenen Planungsziele mit den einzelnen Grundstückseigentümern gemeinsam einvernehmliche Lösungen zu verhandeln und anzustreben.“

Am 22. Mai 2020 legte der Hauptausschuss des Rates nach und verfasste eine Resolution, die von SPD, CDU, Grünen, Linke, FDP und Gut getragen wurde. Dort stellt die Stadt fest, dass die Eigentümer einen Verkauf anstreben. In dem Dringlichkeitsantrag heißt es: „Die Stadt Köln und die mit ihr verbundene Gesellschaft Moderne Stadt haben das Interesse zum Kauf dieser Liegenschaft nicht nur in einem Kaufangebot bekundet, sondern auch eine besondere Vorkaufsatzung nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Geltungsbereich des Otto-Langen-Quartiers in der Sitzung des Rates vom 26.03.2020 beschlossen.“ Die Resolution beinhaltet noch mehr vor allem für den Teil in dem das Deutzer Zentralwerk der Schönen Künste untergebracht ist. „raum13“ sollte der Ankerpunkt in der ehemaligen KHD-Hautpverwaltung bleiben und das Gelände gemeinwohlorientiert mit einem Mix aus Wohnen, sozialen, kulturellen und gewerblichen Nutzungen entwickelt werden. Auch sollten Stadt und moderne Stadt das Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen.

Morgen soll nun nach der Resolution im Mai 2020 auch beschlossen werden, dass das bereits beschlossene Vorkaufsrecht um die Möglichkeit eines Direkterwerbs durch die Stadt Köln ergänzt werden soll. Gleichzeitig soll die Stadt erneut mit dem Eigentümer der Deutz-Mülheimer Straße 147 bis 149 verhandeln, in die Verhandlungen eintreten oder die bisher geführten Gespräche intensivieren, so ein Entwurf eines Dringlichkeitsantrages. Auch die städtische Beteiligungsgesellschaft moderne Stadt könnte nach dem Antragsentwurf einbezogen werden.

Dabei dürften die Verhandlungen nicht einfach werden, vor allem ist die Wertentwicklung im Immobilien- und Grundstücksmarkt in Köln in den letzten Jahren vor allem im innerstädtischen Bereich extrem angestiegen. Rückblickend auf die Zeitachse stellt sich die Frage, warum seit drei Jahren der Prozess stockt und die Stadt Köln oder eine städtische Beteiligung nicht die Chance des offenen Zeitfensters nutzte und frühzeitig die Grundstücke erwarb und dies womöglich zu besseren Konditionen. Denn vor ein paar Jahren dürfte das Verhältnis zwischen Markt- und Verkehrswert günstiger gewesen sein.

Autor: red