Die DITIB-Zentralmoschee in Köln-Ehrenfeld

Köln | Der Streit zwischen der DITIB und dem Architekturbüro Paul Böhm ist mit einer Einigung zu Ende gegangen. Das teilten beide Parteien am Montag mit.

Der Einigung vorausgegangen war der Vergleich zwischen der Nuha Bauunternehmung und der DITIB, der im Juni 2022 den Rechtstreit vor dem Oberlandesgericht Köln beendete. Alle Vorwürfe zwischen der DITIB und dem Architekturbüro seien nun ausgeräumt. Zudem gibt es eine Einigung über die Höhe des noch ausstehenden Honorars für das Architekturbüro Paul Böhm.

„Ich bedanke mich herzlich für die konstruktiven Gespräche der letzten Monate. Der respektvolle Umgang auf Augenhöhe und der Wunsch beider Seiten eine faire Lösung zu erzielen, hat uns zu dieser Einigung geführt“ so Prof. Paul Böhm, Architekt der Zentralmoschee Köln in einem schriftlichen Statement. „Ich bin froh, dass wir so weitere rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden konnten, und uns nun alle an der Architektur der Moschee erfreuen können.“ 

Dr. Muharrem Kuzey, DITIB-Vorsitzender: „Der Wiedererkennungswert der Moschee ist beispielhaft. Es ist eine besondere Leistung des Herrn Böhm als Architekt ein aufsehenerregendes Bauwerk mit einem hohem Wiedererkennungswert entworfen und geplant zu haben. Nicht nur die Muslime, sondern alle Kölner, die mit dem Bauwerk ein weiteres Wahrzeichen Kölns erhalten haben, freuen sich darüber.“  

ag