Berlin | Die Musikindustrie sieht in dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag keinen Freifahrtschein für das Filesharing. „Die aktuelle Erklärung des BGH sollte keinesfalls als ein Freifahrtschein für betroffene Eltern oder ihre Kinder zum `sorglosen Filesharing` missinterpretiert werden“, sagte Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI). Der BGH hatte entschieden, dass Eltern grundsätzlich nicht für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes im Internet haften, wenn sie ihr Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Tauschbörsen im Internet belehrt und keine konkreten Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen vorgelegen haben.

Nach Ansicht von BVMI-Geschäftsführer Drücke bedeute dies jedoch nicht, „dass Eltern nach einmaliger Belehrung sich nun nicht mehr um das Surfverhalten ihrer Kinder kümmern müssen“.

Autor: dts
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