Köln | Ab dem 01.04.2012 haben ausländische Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Bewertung ihrer im Ausland absolvierten Berufsabschlüsse. Mit dem Verfahren soll die Vergleichbarkeit mit den in Deutschland üblichen Abschlüssen vereinfacht und Bewerbern der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden.  Das kostenpflichtige Verfahren stellt aber auch Bedingungen an die Antragssteller.

„Das neue Gesetz wird den Menschen, die zu uns kommen, helfen.“ , sagte der Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Köln, Dr. Ortwin Weltrich.  Nun gebe es erstmals eine  gesetzliche Grundlage für die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse und die Integration der Betroffenen. Bisher konnte die Handwerkskammer allenfalls in Ausnahmefällen die Vergleichbarkeit eines ausländischen Berufsabschlusses bestätigen. Von dem neuen Verfahren verspricht sich Weltrich nun mehr Transparenz und Zugänglichkeit. Ab dem 01. April gibt es mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ nun einen Rechtanspruch auf ein Bewertungsverfahren. Für die Handwerksberufe sind die örtlichen Handwerkskammern für die Durchführung des Verfahrens zuständig.

Kein Ersatz für ein deutsches Abschlusszeugnis

Weltrich betonte, dass mit einer positiven Bewertung lediglich eine Gleichwertigkeit festgestellt wird. Ein Ersatz für den in Deutschland geleisteten Abschluss stellt sie nicht dar.  „Man kriegt nicht das deutsche Abschlusszeugnis. Das bekommt man nur, wenn man in Deutschland den Abschluss macht.“ Allerdings erleichtert eine bescheinigte Gleichwertigkeit den Weg in den Arbeitsmarkt. Arbeitgeber erhalten auf diese Weise einen Maßstab für die Einschätzung der Bewerber. Die Antragsteller ihrerseits verbessern ihre Chancen eine Anstellung zu finden. Sollte bei der Bewertung lediglich eine Teilqualifikation festgestellt werden, könnten die Betroffenen anschließend gezielt Fortbildungsqualifikationen in Angriff nehmen, sagte Weltrich.

Kein Selbstläufer – Betroffene müssen Anforderungen erfüllen

Um das Verfahren zu einem positiven Abschluss zu bringen, müssen die Interessenten jedoch auch einige Anforderungen erfüllen. „Wir erwarten, dass sich die Antragsteller damit auseinandersetzen, informieren und eigene Vorstellungen haben.“ , erklärte Weltrich. So müssen zwingend alle Dokumente, mit denen die Berufsqualifikation nachgewiesen werden kann, im Original und einer beeidigten deutschen Übersetzung vorgelegt werden.  Auf diese Weise soll die Bearbeitung der Anträge beschleunigt werden. Zudem sollten sich die Antragsteller auch im Klaren darüber sein, für welche Berufsgruppe sie eine Qualifikation bescheinigt haben wollen.
In Zukunft soll nach etwa drei Monaten die Bewertung vorliegen. Zielgruppen für das Verfahren sind vor allem Berufsanfänger, die in Deutschland ihren Beruf ausüben wollen oder Beschäftigte mit Migrationshintergrund, die sich von einer Bescheinigung eine Höherstufung ihrer Tarifzugehörigkeit erhoffen. Weltrich kann sich aber auch vorstellen, dass einige Menschen das Verfahren nutzen werden, die schon lange in Deutschland leben und arbeiten und eine Bestätigung für die in ihrem Heimatland erbrachten Leistungen bekommen möchten.  Die Kosten für das Verfahren zwischen 100,- bis 600,- Euro müssen die Interessenten in aller Regel jedoch selbst tragen.  Nur in begründeten Ausnahmefällen übernimmt etwa die Agentur für Arbeit die Finanzierung.
Die Handwerkskammer stellt unter www.bqfg-koeln.de alle Informationen, Checklisten und Anträge zum Gesetz auch in englischer und türkischer Sprache zur Verfügung.

Autor: Björn Bourry