Köln| Ab 1. Juli soll eine neue Mieterschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen in Kraft treten. Das hat Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, gestern mitgeteilt und erklärt warum. Die Kölner Linke übt Kritik, vor allem am Weglassen der „Umwandlungsverordnung“.

Ende Juni laufen zwei Gesetze aus, die den Mieterschutz in NRW regelten. Aus diesem Grund soll ab 1. Juli eine neue Mieterschutzverordnung in NRW in Kraft gesetzt werden. Die neue Verordnung nimmt die Mietpreisbegrenzung bei Neuvertragsmieten, den Bestandsmieten und den Kündigungsschutz genau unter die Lupe. Hierzu legt die Landesregierung nun einen Entwurf vor. Der Entwurf wird im Landtag debattiert werden. Die Landesregierung versucht mit Gesetzen und Freiheiten mehr Wohnraum für Mieterinnen und Mieter zu schaffen.

„Nur eine Verbreitung des Wohnangebots schützt Mieter nachhaltig und sorgt für bezahlbaren Wohnraum. Solange dieses Ziel noch nicht überall erreicht ist, brauchen wir die Mieterschutzverordnung.“, so die Ministerin. 160.000 neue Wohnungen seien in NRW genehmigt und oder schon im Bau befindlich. Dies sei ein neuer Rekord gegenüber den letzten Jahren, lobt sich die Ministerin.

Ministerin Scharrenbach forderte im Rahmen der Covid-19-Pandemie die Wohngeldstellen in den Kommunen auf, Wohngeldanträge nach Vernunft zu entscheiden und Mieterinnen und Mieter über etwaige finanzielle Engpässe hinweg zu unterstützen. Auf die Weise würden ebenfalls Vermieter unterstützt.

Kölner Linke mit Kritik am Entwurf der Landesregierung

Erste Kritik kommt von der Kölner Linken. Die Linke NRW hat derzeit im nordrhein-westfälischen Landtag keine Sitze. Die Kölner Bevölkerung ist besonders betroffen von hohen Mieten und einem zu geringen Angebot an bezahlbarem Wohnraum. Der Gesetzentwurf, so die Kölner Linke, sehe nicht vor, die bisher bestehende „Unwandlungsverordnung“ zu verlängern. Hinter dem bürokratischen Begriff verbirgt sich gerade für Städte wie Köln, die von der Gentrifizierung besonders betroffen sind, ein spezielles Problem. Mietwohnungen dürfen laut der aktuell gültigen „Umwandlungsverordnung“ derzeit nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Dies regelt die Kommune in Köln auch mit ihrer Milieuschutzsatzung. Würde die Landesverordnung also nach der Vorlage der Landesregierung, bestehend aus CDU und FDP umgesetzt, wäre die Milieuschutzsatzung von Köln ausgehebelt. Auch Mieterinitiativen, der Städtetag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW sprachen sich im Vorfeld für eine Beibehaltung der „Unwandlungsverordnung“ aus, so die Linke.

Michael Weisenstein, Geschäftsführer der Fraktion der Linken im Kölner Stadtrat in einer schriftlichen Mitteilung: „Der Kölner Rat hat die Stadtverwaltung beauftragt, in mehr Veedeln die Mieter vor Luxussanierungen und Verdrängung zu schützen. Jetzt fällt uns die Landesregierung in den Rücken und beschädigt unser Werkzeug der sozialen Erhaltungssatzung. Diese Mieterschutzverordnung dient gerade nicht dem Mieterschutz und darf so nicht in Kraft treten! Wir fordern die Oberbürgermeisterin und die Kölner Landtagsabgeordneten auf, sich bei der Landesregierung entsprechend einzusetzen, wie es der Rat im Juli 2017 beschlossen hatte.“

Autor: sk