Köln | Karlsruhe | aktualisiert | Nach einem illegalen Autorennen im April 2015 mit tödlichem Ausgang, hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall zwei junger Raser aus Köln, die Bewährungsstrafe aufgehoben. In Köln soll über diesen Fall erneut entschieden werden, so der BGH. 

Der unter anderem für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des BGH hat auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Köln im zweiten Kölner „Raser-Verfahren“ teilweise aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung an das Landgericht zurückverwiesen. Das teilt das Kölner Landgericht heute mit. Die Revisionen der Angeklagten habe der Senat im Beschlusswege als offensichtlich unbegründet verworfen.

Das Landgericht hatte die beiden Angeklagten jeweils wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und neun Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Ferner hatte es für die Neuerteilung der den Angeklagten entzogenen Fahrerlaubnisse Sperrfristen von drei Jahren und sechs Monaten angeordnet.

Hintergrund

Im April hatten sich die damals 21 und 22 Jahre alten Männer ein Rennen auf dem Auenweg geliefert. Dabei sollen sie eng hintereinander mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefahren sein – jeweils mit der Absicht, die Rheinterrassen vor dem anderen zu erreichen, erklärt der BGH. Beim Durchfahren einer langgezogenen Linkskurve mit 95 km/h, anstelle der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, verlor der vorausfahrende Angeklagte, der vom Mitangeklagten bedrängt wurde, die Kontrolle über sein Fahrzeug. Sein Wagen kam dabei von der Fahrbahn ab und erfasste eine auf dem angrenzenden Radweg fahrende 19-jährige Studentin, die wenig später ihren durch die Kollision erlittenen schweren Verletzungen erlag.

Autor: Irem Barlin