Kurzinfo
Alle Bürgerfragen werden telefonisch und per mail beantwortet:
Veranstaltung: 07.08.2008 von 12.00 – 14.00 Uhr
Die Nummer für Ärger mit dem Nachbarn : 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer)

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Tipps: Vorsorge treffen für den Betreuungsfall!
Was passiert, wenn ich durch Unfall, Krankheit oder Behinderung hilflos werde? Wer übernimmt dann meine Rechtsgeschäfte? Sind denn nicht automatisch die Familienangehörigen für die rechtliche Vertretung im Notfall zuständig? Welche Vorteile hat eine Vorsorgevollmacht? Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglich zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jeder Bürger die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht regeln. Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 7. August 2008, Experten aus der Justizverwaltung. In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen: per Telefon unter 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz).
Vorsorge treffen für den Betreuungsfall! Mit dieser landesweiten Aktion stellen das Bürger- und Servicecenter der Landesregierung und das Justizministerium Nordrhein-Westfalen die

Selbstbestimmung sichern
Vorsorgemöglichkeiten in den Mittelpunkt der Beratung rund um das Betreuungsrecht. Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter: „Allein in Nordrhein-Westfalen stehen nahezu 300.000 Menschen aufgrund einer Behinderung nach einem Unfall oder Krankheit unter rechtlicher Betreuung. Diese Zahl ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dadurch wird das Selbstbestimmungsprinzip für viele Menschen eingeschränkt. Wir alle sind deshalb gut beraten, uns rechtzeitig Gedanken zu machen und schon in gesunden Zeiten Vorsorge zu treffen.“
Bei der Abfassung einer so genannten Vorsorgevollmacht sind allerdings wichtige Aspekte und Besonderheiten zu beachten. Denn mit einer solchen Vollmacht erhält eine Vertrauensperson die Berechtigung, in bestimmten Aufgabenbereichen rechtliche Erklärungen abzugeben. So kann der wirkliche Wille des Vollmachtgebers umgesetzt werden. Die Experten beantworten jeweils am ersten Donnerstag im Monat in der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr Fragen zur Vorsorgevollmacht und zum Betreuungsrecht. Über das Servicecenter der Landesregierung kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: Das Servicecenter ist immer montags bis freitags zwischen 08.00 und 18.00 Uhr erreichbar. Servicecenter der Landesregierung 0180 3 100 112 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer)

Kurzinfo:
Experten beantworten Fragen telefonisch oder per mail
Veranstaltung: 07.08.2008 von 15.00 – 16.30 Uhr
Telefon: 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer)

[cs, Quelle: NRW-Justizministerium]