Köln | Ab 1. Juli können Arbeitnehmer mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Doch es werde keine Frühverrentungswelle über Köln schwappen. Wer das behaupte, betreibe Panikmache, sagt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

Wer in vorzeitig in Rente gehen wolle, müsse 45 Jahre eingezahlt haben, so Ernst Busch, Geschäftsführer der Gewerkschaft NGG. Die Dauer der Kindererziehung und Arbeitslosigkeit würden dabei angerechnet, allerdings nicht die Zeiten, in denen Arbeitslosengeld II (also Hartz IV) und die frühere Arbeitslosenhilfe bezogen wurden, sagt die NGG Köln.

Laut NGG plant die Regierungskoalition in Berlin eine Anrechnung der Arbeitslosenzeiten bis nur maximal zwei Jahre vor Beginn der Rentenzahlungen. „So eine Regelung benachteiligt die Menschen, die tatsächlich mit 61 Jahren oder danach ihren Job verlieren. Und davon gibt es in Köln heute viele: Derzeit sind bei der Arbeitsagentur rund 1.980 über 61-Jährige arbeitslos gemeldet“, so Busch.

In Zukunft müsse man wieder dahin kommen, dass unbefristete Arbeitsverhältnisse zur Normalität würden. Dies sei der beste Garant für die Einnahmen der Rentenkasse. Der Staat könne sich zwar die Rente mit 63 leisten, da der Wohlstand durch die Lebensarbeitszeit der letzten Generation zugenommen habe, doch mit der jetzigen Regelung der Regierungskoalition, werde es keine Massen-Verrentung geben, sagt Busch.

Autor: did