Deryas Vater Ersin S und Freunde nach dem Urteil. Foto: Krücken

Köln | Das Urteil ist nun endlich gesprochen!

Anil G., der gestanden hatte, im November vergangenes Jahr seine Ex-Freundin Derya (†24) und den gemeinsamen Sohn Kian (†4) am Niehler Rheinufer erstochen und deren Leichen anschließend in den Rhein geworfen zu haben, muss lebenslang hinter Gitter.

Richterin Sabine Kretzschmar und die Schwurgerichtskammer stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Eine potenzielle Haftentlassung nach 15 Jahren scheidet damit sehr wahrscheinlich aus.

Die Staatsanwaltschaft hatte Lebenslang gefordert, da die Taten „an Verwerflichkeit nicht zu überbieten“ seien. Als Mordmerkmale wurden Heimtücke und niedere Beweggründe benannt. Bezeichnend, was nach der Bluttat geschah: So soll der im Prozess als zurückhaltend beschriebene G., nachdem er die junge Frau und das vierjährige Kleinkind mit mehreren Stichen in den Hals getötet hatte, ins Fitnessstudio und anschließend in eine Shisha-Bar gefahren sein.

Der Hobbykicker, der von Strafverteidiger Gottfried Reims anwaltlich vertreten wurde, kassierte die Höchststrafe.

Die Richterin meinte, es sehe so aus, als würde er eher Mitleid mit sich selber haben als mit der Familie oder als dass er die tat bereuen würde.“

Maya Theissen

Familie von Derya und Kian verfolgte das Urteil bei Gericht

Hinter den Freunden der Getöteten, die am Dienstag geschlossen und mit eigens bedruckten „Gerechtigkeit für Derya und Kian“-Shirts in schwarz die Verkündung bei Gericht verfolgte, liegt ein monatelanges seelisches Martyrium.

Sie suchten die Öffentlichkeit und machten immer wieder auf den Femizid und die bedrückende Schwere der Tat, die sie als „Hinrichtung“ empfanden, in den sozialen Medien mit diversen Aktionen aufmerksam.

Prozessbeobachterin Maya Theissen nach der Verhandlung zu report-K fix und alle: „Wir sind froh, dass das Urteil nun hinter sich gebracht wurde. Der Täter hat überhaupt keine Regung gezeigt. Die Richterin meinte, es sehe so aus, als würde er eher Mitleid mit sich selber haben als mit der Familie oder als dass er die Tat bereuen würde.“

Nun hofft Vater Ersin S., der zuletzt zu allem Überfluss vor kurzem noch beinahe Opfer eines Autounfalls geworden wäre, mit seinen Liebsten endlich etwas Frieden finden zu können.

Am Sonntag hatte er noch die Gräber der Beiden auf dem Friedhof besucht. Und: „Gerechtigkeit für meine Kinder“, hatte er noch am Morgen der Urteilsverkündung gepostet.

Mögen sie nun in Frieden ruhen.