Köln | Mir hat soeben ein Verdächtiger zwei Navigationsgeräte zum Kauf angeboten“, so alarmierte gestern Abend ein Kölner die Leitstelle der Polizei. Der kurz darauf im Parkhaus an der Lanxess-Arena Festgenommene (22) ist für die Beamten bereits „ein alter Bekannter“.

Zeuge beschrieb den Fluchtweg des Täters

Nach dem Anruf gegen 20 Uhr eilte eine Streifenwagenbesatzung zu dem Parkdeck im Ortsteil Deutz. Der geistesgegenwärtige Zeuge hatte gegenüber dem aufnehmenden Beamten den zwischenzeitlich Flüchtigen und dessen Fluchtrichtung genau beschrieben. Auf der vierten Etage wurden die Uniformierten dann fündig. Der 22-Jährige hatte gerade offenbar an einem Opel hantiert. Angesichts der Polizisten ließ er „auffällig unauffällig“ eine mitgeführte Tüte über die offene Brüstung nach unten fallen. Scheinheilig näherte er sich dann mit erhobenen Händen den Beamten. „Ich bin ohne festen Wohnsitz und wollte nur eine Schlafstelle suchen“, gab der Ertappte an. Er räumte darüber hinaus ein, Drogen konsumiert zu haben. In der sichergestellten Tüte fanden sich zwei Navigationsgeräte.

Autoknacker erst ein paar Stunden vorher von der Polizei entlassen

Der Festgenommene gilt zu Recht als unbelehrbarer Wiederholungstäter: Erst am Donnerstagnachmittag war der 22-Jährige von einer Haftrichterin aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden. Zuvor hatte der Drogenabhängige aus einem offenen Cabriolet eine Sporttasche entwendet. Er wird sich nun wieder vor einem Haftrichter verantworten müssen.

Einen weiteren Autoknacker (37) stellten Streifenbeamte dann in der Nacht auf Freitag an der Kalker Hauptstraße. Bei der Personenüberprüfung fanden die Polizisten einen Schraubendreher, Bargeld, Modeschmuck – und Glassplitter in der Bekleidung des Verdächtigen. Nach diversen unglaubwürdigen Ausflüchten räumte der Festgenommene schließlich ein, kurz zuvor einen VW Golf an der Niehler Straße aufgebrochen zu haben. Das daraus entwendete Autoradio will er bereits veräußert haben: „Ich brauche als Drogenkonsument dringend Geld – das muss ich mir dann halt verdienen!“ Auch dieser Festgenommene ist letztmals erst vor sieben Tagen einschlägig aufgefallen. Er wird sich nun wiederum in einem Strafverfahren verantworten müssen.

Autor: ots