NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur auf der Pressekonferenz zur Wirtschaftsministerkonferenz in Dortmund am 1. Juli 2022. | Foto: Screenshot

Köln | Mona Neubaur, grüne Wirtschaftsministerin NRW legt Berufung gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte in Sachen Soforthilfe ein. Auch vor dem Verwaltungsgericht Köln sind rund 400 Urteile anhängig. In sechs Fällen entschied das Kölner Gericht bereits. report-K berichtete.

Gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen zur Corona-Soforthilfe-NRW 2020 legt das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie nun vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster Berufung ein.

Wirtschaftsministerin Mona Neubaur in einem schriftlichen Statement: „Gerne hätten wir nach den Urteilen der Verwaltungsgerichte Rechtsklarheit gehabt. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist es geboten, Berufung gegen die Urteile einzulegen. Die unterschiedlichen Urteile der Gerichte führen zu unterschiedlichen Rechtsfolgen im Hinblick auf die erlassenen Ausgangs- und Schlussbescheide. Eine mögliche daraus resultierende Ungleichbehandlung wollen wir durch eine Berufungsentscheidung vermeiden.“

In NRW sind rund 2.500 Klagen anhängig, so das NRW-Wirtschaftsministerium. Die Verwaltungsgerichte haben in insgesamt elf repräsentativen Verfahren entschieden und insbesondere die Vorläufigkeit der Bewilligungsbescheide und den Maßstab des Liquiditätsengpasses nicht akzeptiert. Die Urteile sind bisher nicht rechtskräftig. Alle Verwaltungsgerichte haben die Berufung wegen der besonderen Bedeutung der Sache zugelassen. Betroffen sind alle Verfahren, in denen wirksame Rechtsmittel eingelegt worden sind.

red01