Bei landesweiten Alkohol- und Drogenkontrollen zwischen dem 2. und 8. Juni erwischte die nordrhein-westfälische Polizei insgesamt 278 Alkoholsünder und 89 Drogenkonsumenten. In 165 Fällen zog die Polizei den Führerschein ein. „Bei Alkohol und Drogen am Steuer kennen unsere Polizisten kein Pardon. Sie ziehen uneinsichtige Autofahrer konsequent aus dem Verkehr“, sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute (10.Juni) in Düsseldorf. Insgesamt kontrollierte die nordrhein-westfälische Polizei in dem Zeitraum 36.350 Autofahrer.

Der Innenminister rät Autofahrern grundsätzlich, nach dem Genuss von Alkohol den Pkw stehen zu lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen, und appellierte an das Verantwortungsbewusstsein der Autofahrer: „Eine Alkoholfahrt kann mit einem Schlag das Leben der Opfer und ihrer Angehörigen verändern.“ Bereits ab 0,3 Promille kann der Führerschein entzogen werden, wenn im Zusammenhang mit einem Unfall Anzeichen von Fahruntauglichkeit vorliegen. Alkoholisierte Autofahrer müssen zwischen 250 und 750 Euro Strafe zahlen, wenn der Alkoholgehalt unter 1,1 Promille liegt. Das gilt nur, wenn nichts passiert ist. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren, Punkte in Flensburg sowie ein bis drei Monate Fahrverbot. Gefährdet der Autofahrer andere oder liegt sein Alkoholwert über 1,1 Promille, sieht das Strafgesetzbuch für die Alkoholsünder sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor.

[nh; Quelle: NRW-Inneministerium]