52 Millionen Euro für Modernisierung
Für die Modernisierung der nordrhein-westfälischen Polizei stellt die Landesregierung über 52 Millionen Euro bereit. Die 47 Polizeibehörden im Land erhalten ab November in den dann kommenden drei Jahren insgesamt 3.000 neue VW-Passat-Streifenwagen. Außerdem wird die gesamte Computer-Ausstattung der Polizei bis zum Jahr 2012 erneuert. „Damit bleibt unsere Polizei auf dem neuesten technischen Stand, denn die Polizistinnen und Polizisten, die rund um die Uhr für Sicherheit in Nordrhein-Westfalen sorgen, brauchen einen modernen Arbeitsplatz“, sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute (4. Juli 2008) in Düsseldorf. Nach einer europaweiten Ausschreibung erteilte das Land die Zuschläge an die wirtschaftlichsten Angebote. Minister Wolf: „Wir gehen mit dem Geld der Steuerzahler sorgfältig um.“ Die neuen sparsamen und schnellen Streifenwagen sind mit 140-PS-2,0 TDI-Dieselmotoren ausgestattet. Sie haben serienmäßig Automatik, Klimaanlage, ESP und Bremsassistent, erfüllen die höchste Abgasnorm Euro-4 und sind mit Rußpartikelfiltern ausgerüstet. Das Land zahlt für die 3.000 Streifenwagen insgesamt rund 20 Millionen Euro Leasingraten. Streifenwagen werden alle zwei Jahre ausgetauscht. Seit 2002 setzt die Polizei des Landes Leasingfahrzeuge im Streifendienst ein. In den kommenden vier Jahren erneuert die Polizei in Nordrhein-Westfalen außerdem ihre gesamte IT-Ausstattung. Insgesamt werden 30.000 neue, hochleistungsfähige Computer, Notebooks und Drucker angeschafft. „Die PC und Notebooks werden mit den jeweils aktuell marktgängigen Prozessoren, Speichertechnologien und energieeffizienten Komponenten ausgestattet, so dass sie den Anforderungen auch in den nächsten Jahren gerecht werden und zugleich Betriebskosten sparen“, erklärte Wolf. Den Auftrag mit einem Investitionsvolumen von rund 32 Millionen Euro erhielt – ebenfalls nach einer europaweiten Ausschreibung – die Firma Fujitsu Siemens Computer GmbH. Durch die in den vergangenen Jahren eingeleitete konsequente Standardisierung werden die Geräte zentral nach den Bedürfnissen der Polizeibehörden konfiguriert und mit den erforderlichen Softwareprodukten ausgestattet. Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) koordiniert gemeinsam mit Fujitsu Siemens die betriebsbereite Auslieferung an die 47 Polizeibehörden. „Jetzt muss nicht mehr jede Behörde selber in zeitaufwändigen Verfahren die Programme auf die Rechner spielen und dann die Rechner anschließend aufstellen. Das spart Zeit und Personal, das an anderer Stelle gebraucht wird“, sagte der Innenminister. Der Austausch der etwa 8.000 neuen IT-Komponenten
beginnt in den nächsten Wochen.

NRW übt weiter Kritik am BKA-Gesetzentwurf
Nordrhein-Westfalen hält an seiner grundsätzlichen Kritik am BKA-Gesetzentwurf fest, hat sich aber in einem wesentlichen Punkt heute erfolgreich im Bundesrat durchgesetzt. Die Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes (BKA) im Kampf gegen den internationalen Terrorismus darf nicht über die in der Verfassung geregelten Zuständigkeiten des Bundes hinausgehen. „Das ist eine klare Absage an eine Zuständigkeitsanmaßung durch den Bund. Es muss außerdem sehr streng darauf geachtet werden, dass das Trennungsprinzip zwischen Verfassungsschutz und Polizei nicht aufgehoben wird“, sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf in Düsseldorf. Auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen will der Bundesrat die Zuständigkeit des BKA auf eine im Einzelfall bestehende Gefahr von Straftaten beschränken, die Bezug zum internationalen Terrorismus haben. „Wir werden alles tun, damit der Bund keine darüber hinausgehende Kompetenzen erhält“, erklärte Wolf. Der Bundesrat will außerdem das Zeugnisverweigerungsrecht von Geistlichen sichern. Er forderte heute mit Unterstützung von Nordrhein-Westfalen, dass Geistliche von der im BKA-Gesetzentwurf vorgesehenen Auskunftspflicht ausgenommen werden sollen. „Es kann und darf nicht sein, dass der Schutz der Beichte beliebig ist“, so Wolf. Nach dem Strafgesetzbuch sind Geistliche von der Anzeigepflicht geplanter Straftaten ausgenommen, wenn sie davon im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs erfahren. Der BKA-Gesetzentwurf sieht aber eine Auskunftspflicht auch für Geistliche vor. Minister Wolf fordert dagegen den Schutz vor Überwachungsmaßnahmen auch für Rechtsanwälte und Strafverteidiger gleichermaßen. „Es darf kein Zweiklassenrecht für  Berufsgeheimnisträger geben“. „Das BKA-Gesetz ermöglicht einen massiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Reichweite und Unbestimmtheit der Regelungen sowie ihre Unbefristetheit sind ‚rechtsstaatlich bedenklich’, kritisierte der Innenminister.Zuständigkeitsanmaßung durch den Bund. Es muss außerdem sehr streng darauf geachtet werden, dass das Trennungsprinzip zwischen Verfassungsschutz und Polizei nicht aufgehoben wird“, sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf in Düsseldorf. Auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen will der Bundesrat die Zuständigkeit des BKA auf eine im Einzelfall bestehende Gefahr von Straftaten beschränken, die Bezug zum internationalen Terrorismus haben. „Wir werden alles tun, damit der Bund keine darüber hinausgehende Kompetenzen erhält“, erklärte Wolf. Der Bundesrat will außerdem das Zeugnisverweigerungsrecht von Geistlichen sichern. Er forderte heute mit Unterstützung von Nordrhein-Westfalen, dass Geistliche von der im BKA-Gesetzentwurf vorgesehenen Auskunftspflicht ausgenommen werden sollen. „Es kann und darf nicht sein, dass der Schutz der Beichte beliebig ist“, so Wolf. Nach dem Strafgesetzbuch sind Geistliche von der Anzeigepflicht geplanter Straftaten ausgenommen, wenn sie davon im Rahmen eines seelsorgerischen Gesprächs erfahren. Der BKA-Gesetzentwurf sieht aber eine Auskunftspflicht auch für Geistliche vor. Minister Wolf fordert dagegen den Schutz vor Überwachungsmaßnahmen auch für Rechtsanwälte und Strafverteidiger gleichermaßen. „Es darf kein Zweiklassenrecht für  Berufsgeheimnisträger geben“. „Das BKA-Gesetz ermöglicht einen massiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Reichweite und Unbestimmtheit der Regelungen sowie ihre Unbefristetheit sind ‚rechtsstaatlich bedenklich’, kritisierte der Innenminister.

[jb; Landesregierung NRW]