Düsseldorf | NRW-Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) spricht sich dafür aus, dass Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen.

Er halte den Vorschlag aus Gründen des Infektions- und Arbeitsschutzes grundsätzlich für eine gute Idee, sagte Laumann der „Westdeutschen Allgemeine Zeitung“ (Mittwochausgabe). Einen Vorstoß für eine entsprechende Gesetzesänderung für die kommenden sechs Monate hatte zuvor Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unternommen.

„Dabei müssten aber selbstverständlich auch Fragen des Beschäftigtendatenschutzes geklärt werden“, sagte Laumann. Kritiker des Vorstoßes bemängeln, dass durch eine solche Maßnahme der Druck auf Impfunwillige erhöht wird. Manche Befürworter wollen auch genau das.

Chefdatenschützer fordert einheitliche Regeln bei Impfstatus-Abruf

In der Debatte um den Impfstatus von Beschäftigten hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Man brauche eine bundeseinheitliche Regelung, ob und in wieweit Arbeitgeber den Impf- und Teststatus ihrer Beschäftigten erfragen dürfen, sagte er dem „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe). „Der Verordnungsgeber ist jetzt in der Pflicht hier schnell eine Lösung zu finden, die keinen weiteren Flickenteppich erzeugt.“

Je nachdem, ob man sich für 2G (Geimpft, Genesen) oder 3G (Geimpft, Genesen, Getestet) entscheide, rät Kelber zu datenschutzfreundlichen Regeln. Denn die Arbeitgeber müssten nicht wissen, welchen konkreten Status ihre Beschäftigten haben. „Dazu sind wir bereits in der Beratung mit den entsprechenden Ministerien“, sagte Kelber.

Autor: dts
Foto: NRW-Gesundheitsminister Laumann bei einer Pressekonferenz am 4. Januar