Das Symbolbild zeigt einen Schnelltest.

Köln | Das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen warnt vor Selbsttests, die digital überwacht sind und Testzertifikate ausstellen. Diese Tests sind nicht 3G-fähig.

Wer nicht genesen oder geimpft ist benötigt in NRW seit Mittwoch einen Test mit Zertifikat, um seiner Arbeit nachzugehen. Denn am Arbeitsplatz gilt seit Mittwoch in NRW 3G. Gültig sind aber nur Tests, die vor Ort in einer vorgesehenen Teststelle, zertifiziert wurden. Das NRW-Gesundheitsministerium: „Testzertifikate, die das Ergebnis eines digitalen Testverfahrens bescheinigen, sind ungültig.“

Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass Tests Medizinprodukte seien, bei deren Anwendung zum Schutz der Getesteten und um ein zuverlässiges Ergebnis zu erhalten Mindestanforderungen zu stellen seien. Darunter fallen digital überwachte Selbsttests mit Testzertifikat nicht. Das Ministerium: „Die Verwendung solcher Testnachweise im Rechtsverkehr (also zum Beispiel bei Zugangskontrollen nach der Coronaschutzverordnung) stellt sogar eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.“

Das Ministerium sieht sich hier im Gleichklang mit dem Bundesgesundheitsministerium, dass ebenfalls auf die Unzulässigkeit digitaler Testverfahren hinweise. Die Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung des Bundes sehe die Ausstellung von Testnachweisen ausdrücklich nur für Testverfahren in Präsenz vor, womit eine digitale Überwachung ausgeschlossen sei.