Der nordrhein-westfälische Innenminister Dr. Ingo Wolf begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, mit der die uneingeschränkte Weitergabe von Telefon- und Internetverbindungsdatendaten gestoppt wird. „Das Gericht folgt damit unserer Auffassung, dass die
Weitergabe der Daten nur in Fällen von schweren Straftaten erfolgen darf. Darauf haben wir bereits im Bundesrat im letzten Jahr ausdrücklich hingewiesen“, sagte Wolf heute (19. März 2008) in Düsseldorf. Bedauerlicherweise habe die Mehrheit der Länder diese Auffassung in der Vergangenheit nicht unterstützt. „Eine schrankenlose Weitergabe der Daten greift unverhältnismäßig in die Freiheitsrechte der Bürger ein.“

In dem Beschluss lassen die Karlsruher Richter die Nutzung der gespeicherten Daten nur unter strengen Auflagen zu. Nach Auffassung des Gerichts dürfen gespeicherte Telefon- und Internetverbindungsdatendaten nur in Fällen schwerster Kriminalität an die Strafverfolgungsbehörden
weiter gegeben werden. Dabei muss der entsprechende Verdacht durch Tatsachen belegt sein und die Ermittlungen anders nicht möglich oder wesentlich erschwert werden. Wolf: „Das ist auch richtig, weil der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben muss.“

[nh; Quelle: NRW-Innenministerium]