Das System des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen, über das das Land jährlich rund 7,5 Millarden Euro an die Kommunen verteilt, kann an verschiedenen Stellen noch verbessert werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des ifo-Instituts in München, mit dem sich die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettsitzung befasste. Innenminister Dr. Ingo Wolf hatte im Jahr 2006 in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden den Auftrag erteilt, eine Analyse und Empfehlungen zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen vorzulegen.

Kommission soll Finanzausgleich modernisieren
Nach einer ersten Durchsicht des über 200 Seiten umfassenden Gutachtens sagte der Innenminister in Düsseldorf: „Ich bin sicher, dass das Gutachten viele interessante Analysen und Vorschläge enthält, die eine gute Grundlage für die weitere zukunftsgerechte Gestaltung des Finanzausgleichs bilden“.  Das Gutachten wird umgehend dem Landtag, den Gemeinden, Städten, Kreisen und Landschaftsverbänden und vielen anderen Stellen zur Verfü-gung gestellt. „Wir wollen eine breite Diskussion über die Analysen und Ergebnisse führen“, erklärte der Innenminister. Zur Beratung der Landesregierung bei der Umsetzung der Empfehlungen will er eine Kommission einberufen. Darin sollten die Fraktionen im Landtag, die kommunalen Spitzenverbände sowie Innenministerium und Finanzministerium vertreten sein. Innenminister Wolf: „Unser Ziel ist ehrgeizig. Wir wollen deshalb eine umfassende Diskussion, um die Grundlagen für eine Modernisierung der Finanzausgleichssystematik für das nächste Jahrzehnt zu legen, die  eine angemessene und gerechte finanzielle Ausstattung der Kommunen gewährleistet“.

Verbesserungswürdige Bereiche
Angesichts der komplexen und komplizierten Materie hält der Innenminister eine gründliche Prüfung sowie eine sorgfältige und breite Diskussion des Gutachtens für notwendig. Die Umsetzung soll nach seinem Willen unter intensiver Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände erfolgen. Zahlreiche Empfehlungen des Gutachters zur Anpassung und Modernisierung des kommunalen Finanzausgleichs betreffen das Schlüsselzuweisungssystem, über das rund 85 Prozent der Zuweisungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) verteilt werden. Dazu gehören unter anderem:

– Die Einwohnergewichtung soll beibehalten, aber etwas abge-schwächt werden.

– Der Soziallastenansatz wird für erforderlich gehalten; sein Gewicht soll eher zu- als abnehmen.

– Die Einführung eines Flächenansatzes wird für möglich gehalten. Das Gutachten verweist allerdings darauf, dass die Fläche einer Kommune nur einen schwachen Erklärungsansatz für kommunalen Finanzbedarf biete.

– Der Schüleransatz soll beibehalten werden, allerdings soll die Gewichtung der Schüler nach Schulformen entfallen und nur noch einen Gewichtung nach Ganztags- oder Halbtagsbeschulung erfolgen.

– Neu ist der Vorschlag, einen so genannten „Demografiefaktor“ einzuführen, um die negativen finanziellen Folgen abzumildern, die sich in vielen Kommunen des Landes durch sinkende Einwohnerzahlen ergeben. Dazu soll die aktuelle Einwohnerzahl mit der durchschnittlichen Einwohnerzahl der letzten drei Jahre verglichen werden und im Finanzausgleich die höhere der beiden Zahlen angesetzt werden. Rückläufige Einwohnerzahlen machen sich so erst sukzessive und in abgeschwächter Form bemerkbar.

– Bei der Erfassung der Finanzkraft werden differenzierte fiktive Hebesätze für die Realsteuern abgelehnt; der Gutachter spricht sich aber dafür aus, für die Festlegung der Höhe der fiktiven Hebesätze den gewogenen Durchschnitt der Hebesätze in den anderen Flächenländern ohne Nordrhein-Westfalen zugrunde zu legen. Dies würde zurzeit zu einer Absenkung des fiktiven Gewerbesteuerhebesatzes führen.

Abschaffung aller zweckgebundenen Zuweisungen
Im Bereich der zweckgebundenen, finanzkraftunabhängigen Zuweisungen macht der Gutachter einen sehr weitgehenden Vorschlag: Er spricht sich für die Abschaffung aller zweckgebundenen Zuweisungen (Investitionspauschalen, Schul-/Bildungspauschale und Sportpauschale) zugunsten allgemeiner Zuweisungen aus. Alternativ dazu empfiehlt er für eine Übergangszeit, alle Investitionsmittel in je einer Investitionspauschale für Gemeinde, Kreise und Landschaftsverbände zu bündeln, ohne jede sonstige Verwendungsvorgabe. Diese Pauschale soll nach den Kriterien Einwohner, Schüler und Fläche verteilt werden.

Der Gutachter bestätigt dem Land im Übrigen, bereits mit dem GFG 2006 wichtige Systemverbesserungen vorgenommen zu haben. Dies gelte für die Berücksichtigung der Einheitslasten im Gemeindefinanzierungsgesetz 2006 sowie für die Berechnung der Finanzausgleichsmasse. Im GFG 2006 hatte das Land den Ausgleich für die kommunale Gemeinschaft pauschaliert und die Verteilung der Belastungen unter den Kommunen ausschließlich über das System der Schlüsselzuweisungen geregelt. Außerdem wird seitdem die Finanzausgleichsmasse nach einem neuen Sys-tem berechnet. Mehr Klarheit und Verlässlichkeit für die Kommunen wird erreicht, indem anstelle einer Prognose künftiger Steuereinnahmen tatsächliche Steuereinnahmen in einem zurück liegenden Referenzzeitraum zugrunde gelegt.

[nh; Quelle: NRW-Innenministerium]