Die Neuregelung der Zuständigkeiten der Kölner Jugendstaatsanwälte ist nach Einschätzung von Justiz-Staatssekretär Jan Söffing ein weiterer wichtiger Baustein für eine effektive Bekämpfung der Jugendkriminalität. „Das Projekt ‚Staatsanwalt für den Ort‘ wird die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Dienststellen – neben der Staatsanwaltschaft sind dies Polizei, Gericht, Jugendamt bzw. Jugendgerichtshilfe, Ausländeramt und Schule – weiter verbessern", erklärte Söffing heute (30. Juni 2008) in Düsseldorf. „Damit ist das Kölner Modell ein nachahmenswertes Vorbild für andere Städte in unserem Land.“ Söffing verwies in diesem Zusammenhang auf weitere neue Projekte zur Bekämpfung der Jugendkriminalität, die in Nordrhein-Westfalen immer mehr Verbreitung finden: „Das Programm ‚Gelbe Karte‘ will vor allem junge Ersttäter frühzeitig vor einer kriminellen Karriere bewahren. Intensivtäter-Projekte widmen sich den besonders problematischen jungen Leuten, die durch eine Vielzahl von Straftaten auffallen.“ Die Erfahrungen aus Köln und anderen Städten zeigten, dass gute Präventionsarbeit selbst im schwierigen Umfeld Erfolge und damit mehr Sicherheit für die Bürger bringe.

Hintergrund:
Ab morgen (1. Juli 2008) werden sechs Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Köln für die Städte und Gemeinden jeweils eines der folgenden Amtsgerichtsbezirke zuständig sein:
– Amtsgericht Leverkusen
– Amtsgericht Kerpen (einschließlich Frechen)
– Amtsgericht Brühl (einschließlich Hürth)
– Amtsgericht Bergheim (einschließlich Pulheim)
– Amtsgerichte Gummersbach, Wipperfürth, Wermelskirchen
– Amtsgericht Bergisch Gladbach.

Weitere sechs Staatsanwälte bleiben für das Stadtgebiet Köln und zwei – wie bisher – für die Intensivtäter verantwortlich. Die Zuständigkeit der Jugendstaatsanwälte für die auswärtigen Amtsgerichtsbezirke richtet sich somit nicht mehr nach dem Anfangsbuchstaben eines Tatverdächtigen, sondern ist ausschließlich an den Wohnort des Beschuldigten angebunden. Durch diese örtliche Konzentration ist sichergestellt, dass die betreffenden Staatsanwälte einen besonders guten Einblick in das Lebensumfeld ihrer Klientel gewinnen. Der „Staatsanwalt für den Ort" wird in Zukunft zudem der ständige Ansprechpartner für alle in seinem Bezirk tätigen oben genannten Einrichtungen sein und mit diesen eng zusammenarbeiten.

[nh; Quelle: NRW-Staatskanzlei]