Düsseldorf  | Die Kommunen in Nordrhein Westfalen (NRW) sollen ab dem 1. Januar 2017 eine monatliche Pro-Kopf-Pauschale für die ihnen tatsächlich zugewiesenen Asylbewerber erhalten, teil das Ministerium für Inneres und Kommunales mit. Das Kabinett habe einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) zugestimmt. Jede Kommune soll im neuen Jahr monatlich 866 Euro pro Flüchtling.

„Das Geld soll künftig den Menschen folgen. Damit hält das Land sein Versprechen und erfüllt eine weitere wesentliche Forderung der Kommunalen Spitzen verbände“, sagte Innenminister Ralf Jäger. Aufgrund eines neuen Meldesystems sei erstmals eine personenscharfe Auszahlung möglich, so das Ministerium. Bisher haben die Kommunen nur quartalsweise Geld ausgezahlt bekommen. Die Vereinbarung von 2015, die zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den Regierungsfraktionen getroffen worden war, werde somit umgesetzt. So sollen die Kommunen in NRW künftig 866 Euro pro zugewiesenen Flüchtling erhalten.

Anrechnungsregel wird angepasst

Auch die Anrechnungsregeln im FlüAG sollen neu geregelt werden. „Die Erfahrungen der zurückliegenden Monate haben uns gezeigt, dass wir nachsteuern müssen. Für eine gerechte Verteilung werden die Anrechnungsquoten schrittweise abgeschmolzen. Dabei berücksichtigen wir die zeitlichen Wünsche der Kommunalen Spitzenverbände“, erläuterte Jäger.
Als Erklärung nimmt das Ministerium folgendes Beispiel: „ Eine Gemeinde beispielsweise, die auf ihrem Gebiet 100 Plätze in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes hatte, musste nach den alten Anrechnungsregeln 130 Flüchtlinge weniger aufnehmen. Das entspricht einer Anrechnungsquote von 1,3.“ Zum 1. Juli 2017 werde die Anrechnung von Plätzen in Zentralen Unterbringungseinrichtungen Erstaufnahmeeinrichtungen von 1,0 auf 0,75 abgesenkt. Ab 1. Januar 2018 dann auf 0,5. Zu den gleichen Zeitpunkten sinke die Anrechnungsquote für Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen von 1,3 über 1,0 auf 0,7, erklärt das Ministerium. Für Plätze im Ruhe-Modus sei im Gesetzesentwurf ein Faktor von 0,1 vorgesehen. „Das Engagement der Kommunen belohnen wir also weiterhin“, betonte Jäger.

Autor: ib