Für den Erhalt der Künstlersozialversicherung hat sich der nordrheinwestfälische
Staatssekretär für Kultur Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff ausgesprochen. „Die Künstlersozialversicherung ist eine kulturpolitische Errungenschaft, die der Lebens- und Einkommensrealität von Künstlern und Publizisten Rechnung trägt. Das Künstlersozialversicherungsgesetz sorgt dafür, dass es für selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung gibt wie für Arbeitnehmer, weil die schöpferische Tätigkeit von Künstlern und Publizisten
für die Gesellschaft wichtig ist“, sagte Grosse-Brockhoff heute in Düsseldorf.
 
Altersarmut sei ein großes Problem
„Künstlerinnen und Künstler sollen keine ‚Randexistenz’ führen müssen. Die überwiegende Zahl der Künstlerinnen und Künstler und Publizisten arbeiten als Selbständige und verfügen im Durchschnitt über sehr geringe Jahreseinkommen zwischen 10.000 bis 12.000 Euro im Jahr“, sagte Grosse-Brockhoff weiter. In allen Kunstsparten erzielten nur wenige Künstler und Publizisten dauerhaft Einkommen, die eine eigene Absicherung ermöglichten. Besonders Altersarmut sei ein großes Problem. Der nordrhein-westfälische Staatssekretär für Kultur wies darauf hin, dass das kulturelle Klima eines Landes nicht nur von ‚Spitzenkünstlern’ mit ‚Spitzeneinkommen’ lebe, sondern von einem breiten Spektrum professioneller kreativer Künstlerinnen und Künstler. Etwa 150.000 Künstlerinnen und Künstler sind in der KSV, etwa die Hälfte sind Bildende Künstler, dann Schauspieler, Musiker oder Journalisten. In Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten besonders viele, ca. 35.000, von ihnen.

Angelika Gemkow begrüßt Gesetzesvorhaben
„Das Wohn- und Teilhabegesetz stellt wichtige Weichen für das Wohnen und die Teilhabe behinderter und pflegebedürftiger Menschen in Nordrhein-Westfalen. Ich begrüße das Gesetzesvorhaben ausdrücklich, weil es ein bedeutender Schritt für die Zukunft der Pflege, für die Vielfalt des Wohnens mit Assistenz und Pflege und für das Wohnen in Gemeinschaft im Stadtteil ist.“ Dies erklärt die nordrhein-westfälische Landesbehindertenbeauftragte Angelika Gemkow heute anlässlich der Anhörung zum Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz – WTG) im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales.
   
Forderung nach Einzelzimmern
Angelika Gemkow: „Die Regelung, keine Zimmer für mehr als zwei Bewohner
vorzusehen, begrüße ich grundsätzlich. Besonders wichtig ist mir aber, dass wir künftig fast nur noch Einzelzimmer in den Wohn- und Pflegeheimen haben. Die Mehrzahl der behinderten und pflegebedürftigen Menschen, die in Heimen wohnen und leben, möchte gerne ein Zimmer für sich alleine haben. Die Forderung nach Einzelzimmern hat auch die Enquête-Kommission „Situation und Zukunft der Pflege in NRW“ gestellt, die ich von 2002 bis 2005 im Landtag geleitet habe.“

[jb; Quelle: Landesregierung NRW]