Köln | Die Landesregierung NRW wird einen zweiten Nachtragshaushalt in der Corona-Pandemie von 10 Milliarden Euro in den Landtag NRW einbringen. Dieser soll in einem normalen haushalterischen Verfahren beraten und abgestimmt werden. Es geht dabei um eine Haftungsfreistellung in gleicher Höhe für die NRW Bank.

NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper machte deutlich, dass das Land derzeit die Lücken füllen will, die etwa durch KfW- oder Bundesprogramme zur Bewältigung der Corona-Krise bei öffentlichen und sozialen oder kommunalen Institutionen und Unternehmen sowie Kommunen nicht geschlossen werden.

Kommunalministerin Ina Scharrenbach zeigte auf, wie dieses Finanzierungspaket inhaltlich wirken soll. Zum einen soll damit die Liquidität von Kommunen oder gemeinnützigen Unternehmen bis hin zu kirchlichen Trägern sichergestellt werden und zum anderen die Finanzierungslücken, die durch die Corona-Krise ausgelöst werden in den kommunalen Haushalten isoliert werden.

Es sind dies 3 Programme: „Infrastruktur-Corona“ mit der die öffentliche und soziale Infrastruktur unterstützt wird. Gemeint seien damit auch Häfen und Flughäfen, die etwa durch öffentliche Bürgschaften unterstützt werden sollen. Hierfür sind 5 Milliarden Euro vorgesehen. Ministerin Scharrenbach fand deutliche Worte in Richtung Bund, von dem sie verlangte, Verantwortung zu übernehmen. Scharrenbach nannte den Flughafen Köln Bonn an dem der Bund sogar beteiligt sei. Es sei wichtig, dass die Logistik auch dann noch funktioniere, wenn die Wirtschaft wieder hochgefahren werde. Unterstützt werden mit diesem ersten Paket auch gemeinnützige Organisationen, unabhängig vom Träger, etwa Krankenhäuser, Altenheime und Pflegeheime. sowie gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe und private Investoren, wie etwa ambulante Pflegedienste oder Betreiber von Kitas.

Die zweite Säule ist der Baustein „Kommunal-Corona“. Dieser soll Kommunen helfen den Ausfall oder die Stundung von Gewerbesteuer oder bei der Einkommenssteuer, bei gleichzeitig steigenden krisenbedingten Ausgaben zu schultern. Die Landesregierung schreibt dazu: „Um die Liquiditätsversorgung jeder einzelnen nordrhein-westfälischen Kommune in der aktuellen Krise zu gewährleisten, soll die NRW.BANK den Kommunen eine aus zwei Teilen bestehende Unterstützung anbieten: Zum einen verlängert die NRW.BANK ihre fälligen Liquiditätskredite an die Kommunen und zum anderen stellt sie ein Sonderkontingent für krisenbedingte Finanzierungsengpässe außerhalb des normalen Geschäfts zur Verfügung. Für diese Sonderkontingente erhält die NRW.BANK vom Land eine zusätzliche Haftungsfreistellung in dem Programm „KommunalCorona“ bis zur Höhe von 5 Milliarden Euro.“

Die dritte Säule ist bereits mit dem ersten Nachtragshaushalt bewilligt. Es handelt sich um das Paket „Universal-Corona“ für die gewerbliche Wirtschaft. Auch hier stehen die bekannten 5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart betonte, dass es ihm wichtig sei, dass auch Kommunen und kommunale Unternehmen zahlungsfähig bleiben, damit sie weiter an die mittelständische Wirtschaft Aufträge vergeben und ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können. Pinkwart ging noch einmal auf die Anträge zur Soforthilfe ein. Hier lägen mittlerweile mit Steuernummer bestätigt 408.000 Anträge vor.

Autor: Andi Goral