Düsseldorf | Das Ministerium für Verkehr des Landes NRW gab bekannt den Mopedführerschein ab 15 statt wie bisher 16 Jahren umzusetzen. Grundlage dafür ist ein Bundesgesetz zur Änderung des Straßenverkehrs. Damit ermöglicht der Bund den Ländern das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM von 16 auf 15 Jahre zu senken. Die Verordnung tritt am 31. Januar 2020 in Kraft. Vor allem der ländliche Raum soll profitieren.

Mopeds für Jugendliche
Ein Modellversuch zur Herabsenkung des Mindestalters in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern brachte positive Ergebnisse, vor allem bei der Nutzung durch Jugendlich im ländlichen Raum. Mit dem Moped-Führerschein können Krafträder mit einer Geschwindigkeit bis 45km/h genutzt werden.

„Wir machen Tempo für eine bessere Mobilität. Junge Menschen können den Moped-Führerschein jetzt ein Jahr früher erwerben und erhalten gerade im ländlichen Raum eine zusätzliche Mobilitäts-Option für den Weg zur Schule oder zur Ausbildungsstelle.“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.

Die Pflicht, eine Fahrschulausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung abzulegen, bleibt bestehen. Beim Erwerb der Moped-Fahrererlaubnis mit 15 Jahren ist diese nur in NRW und den Ländern gültig, die das Mindestalter ebenfalls herabsetzen. Ab dem 16. Lebensjahr ist die Fahrerlaubnis uneingeschränkt bundesweit gültig.

Autor: Greta Spieker