Das Pressefoto zeigt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen | Foto: MHKBG NRW 2021/F. Berger

Köln | Heute stellten Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Stadtkämmerin Dörte Diemert ihren Haushaltsentwurf für 2023/24 vor. Diemert konnte dabei noch keine Zahlen zu den Zuweisungen des Landes NRW vorlegen, da diese noch nicht bekannt waren. Heute teilte die NRW-Landesregierung erste Eckpunkte zur Gemeindefinanzierung NRW 2023 mit.

Die kreisfreien Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände sollen rund 15,35 Milliarden Euro aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 erhalten. Dies seien rund 1,3 Milliarden Euro mehr als noch 2022, so das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

Die Landesregierung spricht von Steuereinnahmen die seit Oktober 2021 sehr gut gelaufen seien. So könnte die Ausschüttung nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz ein Rekordhoch erreichen. Offen ist allerdings noch die Entwicklung bis 30. September, bevor der endgültige Betrag feststehen wird. Heimatministerin Ina Scharrenbach bestätigte was sich mit dem Kölner Haushaltsplanentwurf ankündigte, dass zahlreiche Städte und Gemeinden in NRW bei den Gewerbesteuereinnahmen deutlich über den Corona-Jahren 2020 und 2021 lägen. Aus diesem Grund sieht die neue Landesregierung für 2023 keine Gewerbesteuerausgleich mehr vor, wie sie in den Corona-Jahren bezahlt wurden.

Ministerin Ina Scharrenbach: „Angesichts großer Unsicherheiten wie der weiteren Entwicklung der Inflation und der Zinsen, möglichen steuerlichen Entlastungspaketen für Bürger und Unternehmen, den Auswirkungen des Ukraine-Krieges, nachhaltig gestörte Lieferketten sowie weiterer Entwicklungen beim Mega-Thema Energie, wird den Kommunen und der Kommunalpolitik empfohlen, etwaige höhere Zuweisungen aus der Gemeindefinanzierung 2023 auf die Seite zu legen und damit im eigenen kommunalen Haushalt Vorsorge zu treffen.“

Die ermittelten Zuweisungsbeträge basieren zunächst auf den Einnahmeerwartungen des Landes Nordrhein-Westfalen nach der Mai-Steuerschätzung 2022 und sind nicht endgültig, da sich die Referenzperiode für den Steuerverbund auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 bezieht. Die Prognose der Steuereinnahmen auf Basis der Mai-Steuerschätzung ist im aktuellen Umfeld durch Unsicherheiten geprägt. Die nächste Steuerschätzung, die November 2022 erwartet wird, hat keine Auswirkung auf das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023, sondern erst auf die Gemeindefinanzierung 2024.

Die von der Landesregierung ermittelten Eckpunkte werden jetzt an die kommunalen Spitzenverbände zur Diskussion weitergereicht. Nach Anhörung der Verbände wird der Landtag das Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 debattieren und in seiner dann endgültigen Fassung beschließen. Im Ministerium werde die Zuweisung für die einzelne Kommune aktuell errechnet.

red 01