„Bei schweren Straftaten ist die Telekommunikationsüberwachung nach wie vor ein unverzichtbares und effizientes Mittel, das die Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen mit hoher Erfolgsquote maßvoll einsetzen", erklärte der Minister. Nach seinen Angaben sank die Zahl der Verfahren, in denen im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen Telekommunikationsüberwachungen angeordnet wurden, gegenüber dem Vorjahr um 12,93 Prozent auf 458 (2009 waren es noch 526 Verfahren). Dies zeige, wie verantwortungsbewusst
die Staatsanwaltschaften in NRW unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit diesem Ermittlungsinstrument umgingen, betonte der Minister.

Einsatzschwerpunkt sind Betäubungsmitteldelikte und Organisierte Kriminalität
Das Verhältnis zur Gesamtzahl von 1.068.239 gegen namentlich bekannte Beschuldigte geführter Ermittlungsverfahren sei äußerst gering; statistisch gesehen entfalle auf jeweils 2.332 Ermittlungsverfahren lediglich eines mit  Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen. In den 458 Verfahren ergingen insgesamt 1.441 Erst- und 160 Verlängerungsanordnungen. 217 der Überwachungsanordnungen betrafen Festnetztelekommunikation, 1.405 Mobilfunktelekommunikation und 42 Internettelekommunikation. Einsatzschwerpunkte der Telekommunikationsüberwachung war nach den Worten des Justizministers erneut die Verfolgung schwerer Betäubungsmitteldelikte
und der Organisierten Kriminalität. Allein auf diese Deliktsgruppen entfielen rund 52 Prozent der Überwachungsanordnungen. Mord und Totschlag waren in 56 Fällen (rund 3,89 Prozent) Anlass für eine Anordnung der Telekommunikationsüberwachung.

Bei eins von 1.685 Ermittlungsverfahren werden Verkehrsdaten erhoben
Bei den Verfahren mit der Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten (= Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden) betrage der Rückgang sogar fast 32 Prozent, so der Minister weiter (von 931 im Jahr 2009 auf
jetzt 634). Der Anteil der Verfahren, in denen Verkehrsdaten erhoben wurden, liegt bei nur rund 0,06 Prozent oder nur jeweils einem von 1.685 Ermittlungsverfahren.

[dr]