Nach Abschluss der Verbändebeteiligung beinhaltet der Gesetzentwurf folgende Eckpunkte:

– Gleichwertige Studiengänge für die einzelnen Schulformen:
Der Gesetzentwurf soll der gestiegenen Bedeutung des frühen Lernens Rechnung durch die Einführung eines eigenständigen Grundschullehramtes targen. Die weiteren Lehrämter sind das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen, das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, das Lehramt an Berufskollegs und das Lehramt für sonderpädagogische Förderung. Die Gleichwertigkeitder Lehrämter wird durch eine gleich lange Ausbildungsdauer von sechs Jahren betont. Das Studium gliedert sich künftig für alle Schulformen in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium, dessen Abschlussprüfung das bisherige erste Staatsexamen ersetzt. Studienelemente für Diagnostik und individuelle Förderung werden für alle Lehrämter ebenso verpflichtend wie ein Modul Deutsch für  Schüler mit Zuwanderungsgeschichte.

– Stärkung des Praxisbezugs des Lehramtsstudiums:
Damit schon die Studierenden ihre persönliche Eignung für den Lehrerberuf testen können, werden die Praxisanteile des Lehramtsstudiums gestärkt. Vorgesehen ist ein Assistenzpraktikum noch vor Aufnahme des Studiums als Erstbegegnung mit dem Arbeitsplatz Schule, ein Orientierungspraktikum zur Erkundung der Institution Schule in der ersten Studienphase und ein Berufsfeldpraktikum zum Ausgang des Masterstudiums, um erste Erfahrungen in der Lehrerrolle zusammeln. Teil des Masterstudiums ist außerdem ein Praxissemester, währenddessen die Studierenden eigenen Unterricht planen und durchführen.

– Straffung und Neugestaltung des Vorbereitungsdienstes:
An das Studium schließt sich ein mindestens 12-monatiger Vorbereitungsdienst in staatlicher Verantwortung an. Der Vorbereitungsdienst wird auch zukünftig mit einem Staatsexamen abschließen. Er orientiert sich stärker als bisher an zeitgemäßen Lehrmethoden der Beratung und Unterstützung. Der Vorbereitungsdienst wird ab 2011 zunächst auf 18 Monate verkürzt. Seine weitere konkrete Ausgestaltung ist an eine Evaluation in der nächsten Legislaturperiode gebunden.

– Stärkung der Lehrerausbildung an den Universitäten:
Die eigenständigen Zentren für die Lehrerbildung an den Universitäten werden durch Entscheidungs- und Ressourcenkompetenz gestärkt. Fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche Inhalte werden vermehrt Teil des Studiums.

Der Gesetzentwurf orientiert sich an den Empfehlungen der Expertenkommission unter Leitung des Bildungsforschers Professor Jürgen Baumert. Die Lehrerausbildungsreform werde von den Hochschulen begleitet. Für die Lehrerausbildungsreform stellt die Landesregierung bis 2015 rund 106 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Der vom Landeskabinett beschlossene Gesetzentwurf geht nun in die parlamentarische Beratung des nordrhein-westfälischen Landtags. Die Erste Lesung wird noch für dieses Jahr erwartet. Im Frühjahr 2009 soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein.

[nh]