1,129 Milliarden Euro für private Ersatzschulen
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit: Die Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen für die privaten Ersatzschulen steigen im kommenden Jahr um 38,6 Millionen auf insgesamt 1,129 Milliarden Euro. „Diese Erhöhung zeigt, dass die Landesregierung den Ersatzschulträgern ein dauerhaft verlässlicher und fairer Partner ist“, erklärt Schulministerin Barbara Sommer.

Der neue Mittelansatz bezieht insbesondere die steigenden Energie und Personalkosten ein. Außerdem werden die von der Vorgängerregierung als Festbetrag festgelegten Pauschalen für die befristete Beschäftigung von Aushilfskräften vor allem für Vertretungsunterricht und andere den Unterricht unterstützende oder ergänzende Maßnahmen durch Entgeltgruppen nach dem Tarifvertrag der Länder ersetzt.

Die Beträge für diese Pauschalen steigen auf diese Weise künftig automatisch entsprechend der tariflichen Entgeltentwicklung. Dies ermöglicht die jetzt in Kraft getretene geänderte Ersatzschulverordnung. „Ersatzschulen bilden die zweite Säule in unserem Schulsystem und sind ein pädagogischer Gewinn für unsere Schullandschaft“, betont die Ministerin.

7,3 Prozent besuchen Ersatzschulen
In Nordrhein-Westfalen gibt es zurzeit 444 private Ersatzschulen mit 207.562 Schülerinnen und Schülern (7,3 Prozent der Schülerschaft in Nordrhein-Westfalen). Die Zuschüsse des Landes belaufen sich auf bis zu 94 Prozent der Ausgaben. Nordrhein-Westfalen nimmt damit im Ländervergleich einen Spitzenplatz in den Reihen der großen Flächenländer ein. Ersatzschulen bieten im Wesentlichen die gleichen Bildungsgänge und Abschlüsse wie die öffentlichen Schulen an. Mit ihrem eigenständigen Profil kirchlicher oder weltanschaulicher Natur werden private Ersatzschulen von Schülern und Eltern mehr denn je nachgefragt. Sie müssen grundsätzlich von allen Eltern und Schülern ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage in Anspruch genommen werden können.

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"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bis 2013 erweitert
Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie teilt mit: Die Wirtschaftsminister und -senatoren der Länder haben jetzt einer Erweiterung der Anfang 2006 festgelegten Fördergebietskulisse der Bund/ Länder – Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) für den Zeitraum bis 2013 zugestimmt. Danach wird es künftig auch in Nordrhein-Westfalen eine Reihe neuer Fördergebiete geben: die Städte Bochum und Bielefeld, der Kreis Herford sowie die bisher ausgenommenen Städte und Gemeinden in den Kreisen Lippe und Heinsberg.

In diesen neuen sogenannten D-Fördergebieten können, wenn der neue GRW – Koordinierungsrahmen in Kraft getreten ist, also voraussichtlich ab 01.Oktober 2008, Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur und gewerbliche, Arbeitsplatz schaffende Investitionsvorhaben mit Fördersätzen bis zu 20 Prozent gefördert werden. Wirtschaftsministerin Christa Thoben erklärte dazu heute in Düsseldorf: „Dies ist im Ländervergleich ein gutes Ergebnis für Nordrhein-Westfalen, das aber auch dringend notwendig ist, um bestehende bzw. sich abzeichnende Probleme regionalpolitisch abfedern zu können.“

Schutz vor Abwerbung für D-Fördergebiete
So profitieren vorwiegend ländlich strukturierte Regionen, die insbesondere angesichts des absehbaren demografischen Wandels und der Globalisierung der Märkte vor allem künftig vor großen Herausforderungen stehen werden, denen es u. a. durch eine Anpassung der Wirtschaftsstruktur frühzeitig zu begegnen gilt. Aber auch altindustrielle Standorte wie im Kreis Heinsberg und Bochum, mit gerade erst starken Einbrüchen am Arbeitsmarkt u. a. durch die Abwanderung von Nokia, brauchen Unterstützung für eine nachhaltig positive Entwicklung.

Eine weitere Änderung der GRW ist ebenfalls sehr zu begrüßen: Erstmals ist abgesichert, dass auch die so genannten D-Fördergebiete einen Schutz vor Abwerbung durch das Angebot von Höchstfördersätzen in den ostdeutschen Bundesländern genießen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat diesen Schutz seit Jahren uneingeschränkt für alle Förder- und Nicht-Fördergebiete gefordert, sich damit aber auf Bundesebene nicht durchsetzen können. Mit der jetzt erreichten Neufassung der sogenannten Einvernehmensregelung ist ein weiterer Schritt in die aus Sicht des Landes richtige und dauerhaft notwendige Richtung getan.

[cs; Quelle: NRW-Schulministerium; NRW-Wirtschaftsministerium]