‚JobPerspektive’ soll ‚Erfolgsgeschichte Kombilohn’ fortschreiben
„Trotz sinkender Arbeitslosenzahlen: Noch immer sind in Nordrhein-Westfalen 44 Prozent der Arbeitslosen länger als ein Jahr arbeitslos. Für diese Menschen wird es immer schwieriger, den Kontakt zur Arbeitswelt nicht zu verlieren. Mit Kombilöhnen geben wir ihnen wieder eine echte berufliche Perspektive!“, sagte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann heute (1. Juli 2008) in Düsseldorf. „Schon 2006 habe ich mich für den ‚KombilohnNRW’ stark gemacht –
mit Erfolg: Rund 4.500 Menschen, die auf Grund fehlender Berufsausbildung, Alter oder Behinderung kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt hatten, haben wir damit wieder in Arbeit gebracht. Mit der ‚JobPerspektive’ wollen wir die ‚Erfolgsgeschichte Kombilohn’ nun fortschreiben“, so Laumann. „Bundesweit sollen 100.000 Arbeitsplätze geschaffen werden. Für Nordrhein-Westfalen hoffe ich auf bis zu 20.000 neue Stellen für schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose, die selbst beim besten wirtschaftlichen Aufschwung kaum eine Chance haben, wieder einen Job
zu finden.“ Christiane Schönefeld, Leiterin der nordrhein-westfälischen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, erklärte: „Dieses Programm ist interessant für Arbeitgeber, die soziales Engagement und betriebswirtschaftliche Personalpolitik vereinen möchten. Seit Oktober 2007 übernehmen die Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen bis zu 75 Prozent der Lohnkosten, wenn ein Unternehmen einen schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen, einstellt. Leider sind seitdem erst 1.345 neue Stellen geschaffen worden. Wir appellieren eindringlich an die Unternehmen, die Chance ‚JobPerspektive’ stärker zu nutzen!“

Land unterstützt Umsetzung der ‚JobPerspektive’
„Seit dem 1. April 2008 können auch private Arbeitgeber einen Beschäftigungszuschuss bekommen“, ergänzte Laumann. Bis dahin war dies nur im öffentlichen Bereich oder in der Wohlfahrtspflege möglich. „Nun können wirklich alle Betriebe neue Arbeitsplätze schaffen. Zum Beispiel, indem sie ihre Fachkräfte von einfachsten Helfertätigkeiten entlasten. Oder indem sie Dienstleistungen anbieten, die zuvor unrentabel erschienen.“ „Die ‚JobPerspektive’ unterbricht den leidigen ‚Maßnahmen-Kreislauf’. Denn es ist wichtig, den Menschen eine ehrliche Chance zu bieten und sie nicht wie beim Ein-Euro-Job nach Zeitablauf wieder in die Arbeitslosigkeit
zu entlassen“, betonte Arbeitsminister Laumann. „Das Land unterstützt die Umsetzung der ‚JobPerspektive’ in Nordrhein-Westfalen aktiv und nimmt für Flankierungsprojekte mehr als 2,5 Millionen Euro in die Hand.“ „In Nordrhein-Westfalen ist bei rund 100.000 Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen länger als sechs Jahre ohne Beschäftigung sind, die gute Konjunktur nicht angekommen“, erklärte Christiane Schönefeld abschließend. „Ihnen können wir aber mit der ,JobPerspektive’ eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen.“ Hintergrund: Der Beschäftigungszuschuss der ‚JobPerspektive’ ist zunächst auf zwei Jahre begrenzt, kann anschließend aber unbegrenzt verlängert werden. Auch werden im ersten Jahr die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen
übernommen.

Sicherheit im Ferienjob geht vor
 „Jugendarbeitsschutz gilt auch bei Ferienjobs!“, erklärt Arbeitsminister Laumann. Schulferien sind für Kinder und Jugendliche die schönsten Zeiten im Jahr. Doch nicht jeder von ihnen entspannt sich im Freibad oder fährt in den Urlaub. „Viele Schülerinnen und Schüler bessern ihr Taschengeld mit einem Ferienjob auf. Dabei dürfen sie eigentlich gar nicht arbeiten. Für Kinder ab 13 und Jugendliche ab 15 Jahren gibt es jedoch Ausnahmen,“ sagte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann heute (2. Juli 2008). Schließlich sei es Hauptaufgabe von Schülerinnen und Schülern, die Schule zu besuchen. „Daher müssen Ferienjobs so begrenzt sein, dass sie den Erholungswert der Ferien und die Leistungen in der Schule nicht beeinträchtigen“, erläuterte der Minister. Im Jugendarbeitsschutzgesetz sind folgende Bestimmungen für Ferienjobs festgelegt, die unbedingt beachtet und eingehalten werden müssen.

Bestimmungen für Ferienjobs
Kinder ab 13 Jahren und Jugendliche, die noch der zehnjährigen Schulpflicht unterliegen und damit vollzeitschulpflichtig sind, dürfen mit Einwilligung ihrer Eltern leichte, geeignete Arbeiten verrichten.
Hierzu zählen beispielsweise Babysitten, Nachhilfeunterricht, Einkaufen oder Botengänge für ältere und kranke Menschen sowie Hilfe bei der Ernte, Versorgung von Tieren oder auch das Austragen von Zeitungen, Zeitschriften und Werbematerial. Andere gewerbliche Tätigkeiten wie zum Beispiel das Einräumen von Regalen in Supermärkten sind Kindern unter 15 Jahren auch in den
Ferien nicht erlaubt. Ferienjobs dürfen Jugendliche erst ausüben, wenn sie bereits 15 Jahre alt sind – hierbei gibt es jedoch auch Einschränkungen. Eine Schülerin oder ein Schüler darf pro Jahr maximal 20 Tage in den Ferien jobben, die Arbeitszeit darf dabei acht Stunden täglich nicht überschreiten. Pro Woche sind maximal fünf Arbeitstage erlaubt. Nachts zwischen 20 und 6 Uhr dürfen Jugendliche nicht arbeiten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz erlaubt nur dem Alter angemessene Tätigkeiten. Das sind Arbeiten, welche die Leistungsfähigkeit der Schüler nicht übersteigen, bei denen sie keinen sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, die nicht mit Unfallgefahren verbunden sind und bei denen sie keinen schädlichen Einwirkungen wie Lärm oder Gefahrstoffen ausgesetzt sind. Auch Akkordarbeit ist für Schülerinnen und Schüler unzulässig. Während der Schulzeit dürfen Kinder höchsten zwei Stunden täglich, in der Landwirtschaft höchstens drei Stunden und nicht mehr als fünf Tage in der Woche arbeiten. Grundsätzliche Beschäftigungsverbote gelten in der Zeit von 18 bis 8 Uhr sowie vor und während des Schulunterrichts.

Arbeitsminister Laumann wies zudem darauf hin, dass Jugendliche bei Ferienjobs wie andere Beschäftige auch über den Arbeitgeber unfallversichert seien. Bei einem Arbeitsunfall muss also der Arbeitgeber den Schaden über seine gesetzliche Unfallversicherung regulieren. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Ferienjobber vor Beginn der Beschäftigung über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufzuklären.

[jb; Quelle: Landesregierung NRW]